EQS-Ad-hoc: AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung/Insolvenz Ad hoc / Insider-Information gem. Art. 17 MAR
AOC | DIE STADTENTWICKLER GmbH: Vorläufige Eigenverwaltung vom Amtsgericht genehmigt
Magdeburg, 02. Oktober 2024: AOC | DIE STADTENTWICKLER GmbH teilt mit, dass das zuständige Amtsgericht Magdeburg dem Antrag der Gesellschaft stattgegeben und durch Beschluss vom 01.Oktober 2024 die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet hat. Im Zuge dessen wurde der Rechtsanwalt Dirk Becker von der Kanzlei Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Die AOC I Die Stadtentwickler GmbH wird von dem Rechtsanwalt Patrick Klawa, Partner der Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, insolvenzrechtlich beraten und unterstützt. Ziel der Eigenverwaltung ist die Restrukturierung des Unternehmens.
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WKN: | A3MQBD |
Börsen: | Freiverkehr in Frankfurt |
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2000739 02.10.2024 CET/CEST