DGAP-News: SLM Solutions Group AG
/ Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
SLM Solutions Group AG: Vorstand beschließt Kapitalerhöhung um bis zu 5% und Update zu den wichtigsten Geschäftsaktivitäten in Q2/H1 2021
12.07.2021 / 18:27
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG IN DEN USA, AUSTRALIEN, KANADA UND JAPAN ODER EINER SONSTIGEN JURISDIKTION, IN DER EIN ANGEBOT ODER VERKAUF DER WERTPAPIERE RECHTSWIDRIG WÄRE
SLM Solutions Group AG: Vorstand beschließt Kapitalerhöhung um bis zu 5%
und Update zu den wichtigsten Geschäftsaktivitäten in Q2/H1 2021
Lübeck, 12 Juli 2021 - Der Vorstand der SLM Solutions Group AG (ISIN DE000A111338, die "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2021 um circa 5% von derzeit EUR 19.778.953,00 um EUR 988.947,00 auf EUR 20.767.900,00 gegen Bareinlage zu erhöhen.
Im Rahmen der Kapitalmaßnahme werden qualifizierten institutionellen Investoren circa 988.947 neue Aktien im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens im Wege einer Privatplatzierung angeboten. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wurde gemäß § 203 i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen. Die neuen Aktien sollen am oder um den 16. Juli 2021 in die bestehende Notierung der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden.
Rund die Hälfte der Erlöse aus der Ausgabe der neuen Aktien sollen der Finanzierung des laufenden Betriebs dienen und der übrige Teil der Fortführung von Investitionen in strategisch wichtigen Bereichen wie der NXG XII 600 und der Ausweitung des internationalen Vertriebs- und Servicenetzwerks dienen (d.h., ein Standort an der US-Westküste).
Die Aktienplatzierung beginnt mit sofortiger Wirkung. Der Angebotspreis wird auf Grundlage eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens bestimmt. Die Gesellschaft hat sich im Zusammenhang mit der beabsichtigten Kapitalerhöhung zu einem 180-tägigen Lock-Up verpflichtet, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmeregelungen und wie bereits angekündigt, die mögliche Ausgabe weiterer Wertpapiere gemäß den Bedingungen der von der Gesellschaft in den Jahren 2020 und 2021 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen.
Update zu den wichtigsten Geschäftsaktivitäten in Q2/H1 2021
Die SLM Solutions Group AG verzeichnete im ersten Halbjahr 2021 einen sehr guten Geschäftsverlauf. Die Lockerung der COVID-19-bezogenen Meeting-, Reise- und sonstigen Restriktionen aufgrund weltweit steigender Impfquoten haben die operativen Rahmenbedingungen deutlich verbessert.
Kunden und Operations
Kürzlich unterzeichnete SLM Solutions eine Absichtserklärung über die Lieferung der NXG XII 600, die erste mit einem Unternehmen in der US-Luftfahrtindustrie. Die erste Maschinenlieferung ist für Q2 2022 geplant. SLM Solutions befindet sich in MoU-Verhandlungen mit zwei weiteren Kunden aus der US-amerikanischen Luft- und Raumfahrtindustrie mit dem Ziel, diese im 3. Quartal 2021 abzuschließen. Dies unterstreicht die große Nachfrage nach großen und schnellen Multi-Laser-Pulverbettfusionssystemen in der Luft- und Raumfahrtindustrie.
Darüber hinaus sicherte sich SLM Solutions einen weiteren festen Auftrag für die NXG XII 600 von einem Kunden aus der Automobilindustrie und rechnet im dritten Quartal 2021 mit weiteren Aufträgen aus der Automobilbranche.
Nur 7 Monate nach der Markteinführung ist die NXG XII 600 von SLM Solutions auf dem besten Weg, das favorisierte Laser-Pulverbett-Schmelzsystem für wichtige Akteure in den Bereichen Luft- und Raumfahrt, Automobil und Energie zu werden.
Aufgrund der Bedeutung und den vielfältigen Geschäfts-Chancen in der Raumfahrtindustrie, hat SLM Solutions bereits angekündigt, eine Präsenz an der US-Westküste anzustreben, um sowohl bestehende als auch neue Kunden besser bedienen zu können. SLM Solutions hat sich einen entsprechenden Standort bereits gesichert und wird mit der Mitarbeiterrekrutierung beginnen, um ein Center of Excellence für nickelbasierte Superlegierungen an der Westküste zu errichten. Die Einrichtung wird voraussichtlich spätestens im 4. Quartal 2021 betriebsbereit sein.
Technologie
Im Juni führte SLM Solutions offiziell das Softwareprodukt Free Float ein, welches das Drucken von Teilen ohne Stützstrukturen über das gesamte SLM Solutions-Portfolio, einschließlich der NXG XII 600, ermöglicht. Durch das Entfernen von Stützstrukturen können Kunden aufgrund des geringeren Pulververbrauchs und der geringeren Nachbearbeitungsaktivitäten Zeit und Geld sparen.
Ebenfalls im Juni erhielt SLM Solutions Patentschutz für seine branchenführende Multilaser-Überlappungstechnologie. Es wird erwartet, dass bis zum Jahr 2025 mehr als 75% der Laser-Pulverbett-Fusionssysteme mit mehreren Lasern arbeiten werden. Das breite und tiefe IP-Portfolio von SLM Solutions deckt alle relevanten Bereiche des Pulverbett-Fusionsprozesses ab und unterstreicht damit die technologische Führungsposition des Unternehmens.
Finanzen
SLM Solutions schloss ein erfolgreiches erstes Halbjahr 2021 ab und liegt auf Kurs für seine Jahresziele. Der Auftragseingang für das erste Halbjahr lag bei EUR 25 Mio., was ein deutliches Wachstum im Vergleich zum Vorjahr darstellt (1. Halbjahr 2020: EUR 13,7 Mio.). Der Umsatz für das erste Halbjahr 2021 entspricht dem des ersten Halbjahres 2020 (EUR 31,2 Mio.), wobei der größte Teil des Umsatzwachstums in der zweiten Jahreshälfte erwartet wird.
SLM wird die Zahlen für Q2/H1 2021 am 12. August 2021 veröffentlichen.
Über das Unternehmen:
Die SLM Solutions Group AG mit Sitz in Lübeck, Deutschland, ist ein weltweit führender Anbieter metallbasierter additiver Fertigungstechnologie. Die Aktien des Unternehmens werden im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Das Unternehmen entwickelt und produziert 3D-Druckmaschinen und integrierte Systemlösungen im Bereich des Selektiven Laserschmelzens (Selective Laser Melting). SLM Solutions beschäftigt derzeit mehr als 400 Mitarbeiter in Deutschland, Frankreich, Italien, den USA, Singapur, Russland, Indien und China
Kontakt:
Dirk Ackermann
SLM Solutions Group AG
E-Mail: ir@slm-solutions.com
Wichtige Hinweise
Diese Bekanntmachung darf nicht direkt oder indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich seiner Gebiete und Besitzungen), Australien, Kanada oder einer sonstigen Jurisdiktion, in der eine solche Bekanntmachung gesetzwidrig wäre, veröffentlicht oder verbreitet werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Jurisdiktionen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen und Personen, die in Besitz dieses Dokuments oder anderer Informationen, auf die hierin Bezug genommen wird, gelangen, sollten sich selbstständig über diese Beschränkungen informieren und diese befolgen. Eine Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der jeweils anwendbaren Wertpapiergesetze darstellen.
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Angebot zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft oder ihrer Tochterunternehmen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder irgendeiner anderen Jurisdiktion dar. Weder diese Bekanntmachung noch ihr Inhalt dienen als Grundlage für ein Angebot in irgendeiner Jurisdiktion oder gelten in Zusammenhang mit einem solchen Angebot als bindend.
Die neuen Aktien wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung ("Securities Act") registriert und dürfen nicht ohne Registrierung oder Vorliegen eines Befreiungstatbestandes von den Registrierungsanforderungen des Securities Act in den Vereinigten Staaten von Amerika angeboten oder verkauft werden.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung ausschließlich an Personen, die (i) professionelle Anleger sind, die unter Artikel 19(5) der jeweils gültigen Fassung des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (die "Order") fallen, oder (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Hochvermögende Gesellschaften, nicht inkorporierte Gesellschaften, etc.) (nachfolgend zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Diese Bekanntmachung richtet sich ausschließlich an Relevante Personen. Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht auf Grundlage dieser Bekanntmachung handeln oder auf sie vertrauen. Jede Anlage oder Anlageaktivität im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung ist nur Relevanten Personen zugänglich und wird nur mit Relevanten Personen getätigt.
Die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren richtet sich in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ausschließlich an Personen, die Qualifizierte Investoren im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (Prospektverordnung) sind.
Es wurden keine Handlungen vorgenommen, die ein Angebot oder einen Erwerb der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in irgendeiner Jurisdiktion, in der eine solche Handlung gesetzeswidrig wäre, erlauben. Personen, die im Besitz dieser Bekanntmachung sind, sind verpflichtet, sich selbstständig über derartige Beschränkungen zu informieren und diese zu befolgen.
Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung hinsichtlich der Platzierung dar. Investoren sollten professionelle Berater hinzuziehen, um zu bewerten, ob die Platzierung für sie eignet ist.
12.07.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
|