QSC hält ordentliche Hauptversammlung am 20. Mai 2020 als virtuelle Hauptversammlung ab - Schutz der Gesundheit der Aktionäre steht an oberster Stelle Köln, 21. April 2020. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wird der Cloud-, SAP- und IoT-Anbieter QSC seine ordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung abhalten. Dieser Schritt ermöglicht es, den lange geplanten Termin 20. Mai 2020 einzuhalten und gleichzeitig die Gesundheit der Aktionäre sowie der Mitarbeiter zu schützen. "Trotz der aktuellen Situation aufgrund der Corona-Pandemie ist uns die Verbindlichkeit gegenüber unseren Anteilseignern sehr wichtig. Daher werden wir unseren bisher kommunizierten Zeitplan zur Hauptversammlung und zur Ausschüttung der Dividende einhalten", begründet QSC-Vorstand Jürgen Hermann die Entscheidung und nutzt damit die gesetzlichen Möglichkeiten zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, wie im Vorjahr eine Dividende von 3 Cent je Aktie auszuzahlen. Zudem werden die Vorstellung der Wachstumsstrategie "2020plus", die Fortschritte bei ihrer Umsetzung und die Beschlussfassung im Mittelpunkt der Hauptversammlung stehen. Kernelemente der Wachstumsstrategie "2020plus" sind die Ausrichtung des Unternehmens auf wachstumsstarke Märkte sowie der Branchenfokus auf den Handel, das produzierende Gewerbe und die Energiewirtschaft. Hinzu kommen die Stärkung der Innovationskraft sowie der Ausbau der Umsetzungskompetenz entlang der gesamten digitalen Wertschöpfungskette - von der Sensorik über SAP bis zur Cloud. Vorstandsrede bereits ab 14. Mai auf der QSC-Website abrufbar Jürgen Hermann: "Ich schätze den persönlichen Dialog mit unseren Aktionären sehr und will ihn so lebendig erhalten wie derzeit möglich. Daher werde ich meine geplante Rede bereits am 14. Mai allen Aktionären zur Verfügung stellen. So können sie sich mit den genannten Themen gründlich auseinandersetzen und Fragen vorbereiten." Die Tagesordnung zur Hauptversammlung (HV) veröffentlicht QSC am 24. April 2020 im Bundesanzeiger sowie auf der Unternehmenswebsite unter www.qsc.de/hv. Im passwortgeschützten HV-Onlineportal können Aktionäre nach form- und fristgerechter Anmeldung die gesamte HV in Bild und Ton verfolgen. Angemeldete Aktionäre können ihr Stimmrecht auch noch am Tag der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung online ausüben. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, Briefwahlstimmen sowie Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft im Vorfeld auch auf den klassischen Wegen zu übermitteln. Bis zu zwei Tage vor der Hauptversammlung können angemeldete Aktionäre zudem über das HV-Portal Fragen zur Tagesordnung einreichen. Weitere Einzelheiten sind in der Einladung und den Unterlagen zur Hauptversammlung enthalten.
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1025215 21.04.2020