Beschlüsse der Hauptversammlung vom 7. Juni 2019 teilweise nichtig
Mit Urteil vom 12. März 2020 des Landgerichts München I wurden die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 7. Juni 2019 teilweise für nichtig erklärt. Konkret betrifft dies TOP 1, die Entlastung der Vorstandsmitglieder Bernhard Meder und Michael Triguboff, TOP 2, die Entlastung des Aufsichtsratsmitglieds Michael Triguboff, TOP 6, Wahlen zum Aufsichtsrat, hier die Wahl von Herrn Bernhard Meder und (aufschiebend bedingt auf sein Ausscheiden aus dem Vorstand) Herrn Triguboff, sowie TOP 8, die Zustimmung zur Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlage. Ebenfalls nichtig, jedoch nicht im Urteil erwähnt, ist TOP 10, Vertrauensentzug gegen das ehemalige Vorstandsmitglied Sven Eric Molzahn. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Gesellschaft ist weiterhin handlungsfähig, nachdem der verbleibende Aufsichtsrat noch aus drei gewählten Mitgliedern besteht. Die Gesellschaft beabsichtigt, auf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung die Tagesordnungspunkte erneut zur Abstimmungen zu stellen. ENDE Über Pyrolyx: Die Pyrolyx AG (WKN A2E4L4) ist weltweit führend bei der Gewinnung von rCB (Recovered Carbon Black) aus Altreifen. rCB wird sowohl zur Herstellung von Neureifen als auch im Kunststoff eingesetzt, Technische Industrie, Gummi- und Masterbatchindustrie. Die Aktien der Gesellschaft (ARBN: 618 212 267) sind an der Börse Düsseldorf notiert, sowie CDIs an der ASX (Australian Stock Exchange) unter dem Ticker PLX (ASX: PLX). Weitere Informationen finden Sie unter www.pyrolyx.com Kontakt: Pyrolyx AG, München, Deutschland
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1012579 01.04.2020