Das Landgericht Frankenthal in Rheinland-Pfalz hat sich mit einem aktuellen Urteil vom 21. April 2020 im Abgasskandal erneut verbraucherfreundlich positioniert. Ein Verbraucher, der von der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN vertreten wurde, hat vor der 3. Zivilkammer des LG Frankenthal gegen die Daimler AG geklagt und nun die teilweise Erstattung des Kaufpreises und die Freistellung von Darlehensverbindlichkeiten zugesprochen bekommen. Das LG Frankenthal geht in seinem Urteil davon aus, dass der Verbraucher den Mercedes nicht - oder nicht zum damaligen Preis von 23.900 Euro - gekauft hätte, wenn er von der Abschalteinrichtung gewusst hätte, da es die gesetzlichen Bestimmungen nicht einhalten kann. Daher wirft das Gericht der Daimler AG vor, den Kunden sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt zu haben. Daimler muss dem Kläger nun 2.981,27 Euro nebst Zinsen in Höhe von vier Prozent pro Jahr ab dem 09.09.2019 zahlen. Zudem wurde der Stuttgarter Autohersteller dazu verpflichtet, den Kläger von der Zahlung des Autokredites an seine Bank freizustellen. Daimler muss das manipulierte Fahrzeug zurücknehmen. Unzulässige Abschalteinrichtung führte zu Schadensersatzansprüchen Die Daimler AG hat in den Verhandlungen vor dem LG Frankenthal diese Funktionsweise weder bestritten noch korrigiert. Sie konnte auch den genauen Zweck der Abschalteinrichtung nicht erklären. Das Gericht sieht den mangelhaften Vortrag der Daimler AG als Zugeständnis, dass im Fahrzeug des Klägers eine manipulativ Abschalteinrichtung in Form einer Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung verbaut ist. "Das Urteil des LG Frankenthal freut uns sehr, weil erneut deutlich wird, dass sich Autohersteller wie die Daimler AG dafür verantworten müssen, wenn sie unzulässige Abschalteinrichtungen zur Abgasmanipulation einsetzten", sagt Rechtsanwalt Johannes von Rüden von der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN, die den Verbraucher in diesem Verfahren vertreten hat. "Vom Schadensersatz und vor allem von der Rücknahme des Fahrzeugs profitieren nicht nur der klagende Verbraucher, sondern auch Umwelt und Gesellschaft - da nun ein weiteres Diesel-Auto weniger auf den Straßen fährt, dass die Grenzwerte für umwelt- und gesundheitsschädliche Stickoxide nicht einhält." LG Frankenthal urteilte im Abgasskandal bereits früher gegen Daimler Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN hat sich auf den Abgasskandal spezialisiert. Sie erzielte die ersten vier Urteile gegen die Daimler AG und vertritt heute bundesweit mehr als 5.000 Verbraucher gegen die Autohersteller im Dieselskandal. Pressekontakt: Zusatzmaterial zur Meldung: Bild: http://newsfeed2.eqs.com/57400a/1043589.html Bildunterschrift: Mercedes CDI_VON RUEDEN
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1043589 13.05.2020