Deutliche Mehrheit für Vorschlag einer Wahldividende NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN. - Dividendenausschüttung von 0,45 Euro je A-Aktie in Form einer Wahldividende beschlossen - Zustimmung auch zu allen anderen Beschlussvorlagen - Vorstandsvorsitzende Angela Titzrath: HHLA ist im Corona-Jahr 2020 noch digitaler, innovativer und nachhaltiger geworden Die ordentliche Hauptversammlung der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA), die in diesem Jahr erneut als virtuelle Veranstaltung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten wurde, hat heute mit großer Mehrheit allen zur Abstimmung vorgelegten Beschlussvorschlägen zugestimmt. Die Aktionäre konnten die Veranstaltung live in Bild und Ton über das Aktionärsportal der Gesellschaft verfolgen. Die Aktionäre stimmten unter anderem dem von Vorstand und Aufsichtsrat unterbreiteten Vorschlag zu, für das Geschäftsjahr 2020 eine Dividende in Höhe von 0,45 ? (im Vorjahr: 0,70 ?) je A-Aktie in Form einer Wahldividende zu zahlen. Damit können die Anteilseignerinnen und Anteilseigner wie im vergangenen Jahr selbst entscheiden, ob sie sich ihre Dividende bar oder in Form von Aktien auszahlen lassen. Die Vorstandsvorsitzende Angela Titzrath blickte in ihrer Rede auf das von der Coronavirus-Pandemie geprägte Geschäftsjahr 2020 zurück, in dem die HHLA trotz der temporär bestehenden Einschränkungen ein Konzern-EBIT in Höhe von 123,6 Mio. Euro (im Vorjahr: 221,2 Mio. Euro) nach Rückstellungen erwirtschaften konnte. Des Weiteren ging sie auf aktuelle Entwicklungen ein und gab einen Ausblick auf den Verlauf des Geschäftsjahres 2021. Dabei zeigte sie sich zuversichtlich, dass die gesetzten Ziele trotz der anhaltend herausfordernden Marktgegebenheiten erreicht werden. Vorstandsvorsitzende Angela Titzrath: "Trotz der Corona-Einschränkungen hat die HHLA konsequent und erfolgreich ihren Dienstleistungsauftrag erfüllt, ihre strategischen Ziele weiterverfolgt, ihr Netzwerk ausgebaut und ein positives Geschäftsergebnis erzielt. Durch unseren Mut und unsere Entschlossenheit ist die HHLA in den vergangenen Monaten noch digitaler, noch nachhaltiger und noch innovativer geworden." Darüber hinaus verwies sie auf die Erfolge bei der Weiterentwicklung des Unternehmens und seiner internationalen Vernetzung sowie die erfolgreiche Umsetzung der HHLA-Nachhaltigkeitsstrategie. Titzrath sagte: "Angesichts des Ausmaßes der globalen Klimakrise können wir uns nicht mit dem Erreichten zufriedengeben. Aus Verantwortung für nachfolgende Generationen dürfen wir in unseren Bemühungen nicht nachlassen. Wir stellen uns aber nur solchen Zielen, die wir für realisierbar halten. Von daher haben wir ein klares Ziel: Wir wollen bis zum Jahr 2040 die Produktion im gesamten HHLA-Konzern klimaneutral gestalten." Die detaillierten Abstimmungsergebnisse der Hauptversammlung, die Rede der Vorstandsvorsitzenden Angela Titzrath sowie die begleitende Präsentation sind auf der Webseite der HHLA im Bereich Investor Relations unter "Hauptversammlung" veröffentlicht: www.hhla.de/hauptversammlung. Die nächste ordentliche Hauptversammlung findet am 22. Juni 2022 in Hamburg statt. Hochaufgelöste Bilder stehen auf der Homepage der HHLA im Bereich Medien zum kostenlosen Download für alle Presseerzeugnisse bereit: Hier klicken zum Download-Link. Diese Unterlage ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten. Die neuen A-Aktien werden nur in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich angeboten. Die Bezugsrechte und die hierin genannten A-Aktien wurden und werden nicht nach dem US Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung ("Securities Act") oder bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten oder anderer Hoheitsgebiete der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Bezugsrechte und A-Aktien dürfen zu keiner Zeit in die oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika direkt oder indirekt angeboten, verkauft, ausgeübt, verpfändet oder übertragen werden, außer an qualifizierte institutionelle Käufer ("qualified institutional buyers" ("QIBs") wie in Rule 144A des Securities Act definiert) oder auf Grund eines Befreiungstatbestandes von den Registrierungsanforderungen des Securities Act bzw. in einer solchen Transaktion, die nicht darunter fällt, sofern kein Verstoß gegen anwendbare Wertpapiergesetze der Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika vorliegt. Kontakt: Annette Krüger, Pressesprecherin; Tel. +49 (0)40 3088-3503 Julia Hartmann, Leiterin Investor Relations; Tel. +49 (0)40 3088-3397 Hans-Jörg Heims, Leiter Unternehmenskommunikation; Tel. +49 (0)40 3088-3521 HAMBURGER HAFEN UND LOGISTIK AG Bei St. Annen 1, D-20457 Hamburg, www.hhla.de
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1206672 10.06.2021