24.06.2021 - Österreichische Fondsgesellschaft zieht einen Schlussstrich unter Kohle und verzichtet ab 1.07.2021 auf Investments in Unternehmen, die auf dem Gebiet des Kohleabbaus, der Erzeugung von Strom oder Treibstoffen aus Kohle aktiv sind - Diese Investmentpolitik gilt für alle von der Erste Asset Management (Erste AM) aktiv gemanagten Publikumsfonds - Ausgenommen sind Unternehmen, die sich gemäß dem Pariser Klimaabkommen zum vollständigen Kohleausstieg verpflichtet haben
Die Erste Asset Management schließt ab 1. Juli 2021 daher alle Unternehmen aus dem Anlageuniversum betroffener Fonds aus, es sei denn, das Unternehmen verpflichtet sich glaubhaft gemäß dem Pariser Klimaabkommen (spätestens 2030, basierend auf dem IPPC-Bericht 2014) zum Kohleausstieg. Zudem hat die Erste Group, die Muttergesellschaft der Erste Asset Management, bereits im März 2021 angekündigt, schrittweise ihre Finanzierungen für die Sektoren Kraftwerkskohleabbau und Kohleverstromung zu reduzieren und sie gänzlich mit 2030 zu beenden. Auf Grundlage des Berichtes des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC, 2014) kann die beim Weltklimagipfel in Paris 2015 festgelegte Begrenzung der globalen Erderwärmung auf 1,5 Celsius nur über den Ausstieg aus dem Kohlesektor bis zum Jahr 2030 erreicht werden. Sicherung der Energie- und Wärmeversorgung Aufgrund der derzeitigen Stellung von Kohle bei der Sicherung der Energie- und Wärmeversorgung in Zentral- und Osteuropa (CEE) muss der Übergang jedoch sozial verträglich und im Sinne der Versorgungssicherheit gestaltet werden. "Daher haben wir bewusst eine Mischung aus Ausschluss und Engagement, also gezielt Unternehmen dazu zu bringen, die Transformation zur Nutzung erneuerbarer Energien zu bringen, gewählt", so Bednar. Dadurch könnten einerseits Arbeitsplätze in den betroffenen Branchen zukunftssicher gemacht werden, andererseits die Versorgungssicherheit bei gleichzeitigem Ausstieg aus der klimaschädlichsten Energieerzeugung beibehalten werden. Wie der Kohleexit erfolgen soll Auf Basis dieser Erkenntnis und in Zusammenarbeit mit externen Research-Partnern und Datenprovidern evaluiert die Erste AM Unternehmen bezüglich ihrer Tätigkeit in folgenden Bereichen: Abbau von Kohle (thermisch, metallurgisch), Stromerzeugung aus Stein- oder Braunkohle, Erzeugung von Treibstoffen (flüssig oder gasförmig) aus Kohle, Klar formulierter und veröffentlichter Kohleausstiegsplan von relevanten Unternehmen. Die Erste Asset Management erwartet sich durch diese Maßnahme keinen Einfluss auf die Performance der betroffenen Fonds, sondern eine Reduktion der langfristigen Risiken. "Die Abkehr von Kohle als Energieträger erlaubt der Erste Asset Management nicht nur ihre Verantwortung als Investor wahrzunehmen und langfristige ökologische und finanzielle Risiken zu minimieren, sondern hilft auch unserem Engagement im Rahmen des Montréal Carbon Pledge zu entsprechen", so Bednar abschließend. Link zur neuen Erste AM Kohlepolicy:
Mit einem nachhaltig veranlagten Volumen von 12,9 Milliarden Euro in mehr als 50 nachhaltigen Publikumsfonds und mehreren Spezialfonds ist Erste AM Marktführerin in Österreich im Nachhaltigkeitsbereich. Zudem nimmt die Erste AM eine Pionierrolle im Bereich Ethik und Nachhaltigkeit ein: Bereits im Jahr 2001 startete die Erste AM den ersten Umweltaktienfonds, der seit 2006 in Kooperation mit dem WWF Österreich gemanagt wird.
Armand Feka Paul Severin Erste Asset Management GmbH
Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 "Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG" erstellt.Der Prospekt, die "Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG" sowie die Wesentliche Anlegerinformation/KID sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com abrufbar und stehen dem/der interessierten AnlegerIn kostenlos am Sitz der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der jeweiligen Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen die Wesentliche Anlegerinformation/KID erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Diese Unterlage dient als zusätzliche Information für unsere AnlegerInnen und basiert auf dem Wissensstand der mit der Erstellung betrauten Personen zum Redaktionsschluss. Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse unserer AnlegerInnen hinsichtlich des Ertrags, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu. Der öffentliche Vertrieb von Anteilen der genannten Fonds in Deutschland wurde gemäß Deutsches Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn, angezeigt. Zahl- und Informationsstelle in Deutschland ist HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Königsallee 21 - 23, D - 40212 Düsseldorf. Bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle können Rücknahmeanträge für Anteile am/an den Fonds eingereicht und die Rücknahmeerlöse, etwaige Ausschüttungen sowie sonstige Zahlungen durch die deutsche Zahlstelle an die AnteilinhaberInnen auf deren Wunsch in bar in der Landeswährung ausgezahlt werden. Alle erforderlichen Informationen für die AnlegerInnen vor und auch nach Vertragsabschluss - die Fondsbestimmungen, der Prospekt, die "Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG" bzw. die Wesentliche Anlegerinformation/KID, die Jahres- und Halbjahresberichte - sind ebenfalls bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle kostenlos erhältlich. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise der Anteile werden in Deutschland in elektronischer Form auf der Internetseite unter www.erste-am.com (sowie zusätzlich unter www.fundinfo.com) veröffentlicht. Etwaige sonstige Informationen an die AnteilinhaberInnen werden im "Bundesanzeiger", Köln, veröffentlicht.
|
1211669 24.06.2021