Bundesrat ebnet Weg für präsenzlose Online-Hauptversammlungen / EQS Group bietet Full-Service-Lösung für die Durchführung virtueller Aktionärstreffen Seit heute steht fest: Hauptversammlungen können im Jahr 2020 komplett in das Internet verlagert werden. Eine begleitende Präsenzveranstaltung ist vorerst nicht erforderlich. Die Voraussetzungen dafür hat die Bundesregierung mit ihrem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie geschaffen, das heute vom Bundesrat gebilligt wurde. Die EQS Group, deren eigene Aktionärstreffen bereits seit acht Jahren im Internet stattfinden, unterstützt Aktiengesellschaften mit ihrer erprobten Full-Service-Lösung bei der HV-Durchführung. Achim Weick, CEO und Gründer der EQS Group, begrüßt die Maßnahmen der Bundesregierung in dieser Krisensituation: "Der schnelle Beschluss des Gesetzes ist ein wichtiger Schritt, um angesichts der Versammlungsverbote die Handlungsfähigkeit der Aktiengesellschaften kurzfristig sicherzustellen und unter anderem die Ausschüttung von Dividenden zu ermöglichen. Langfristig dürfte es die Digitalisierung der Hauptversammlung beschleunigen." Die EQS Group (damals noch EquityStory AG) lud bereits vor acht Jahren als erste börsennotierte Gesellschaft ihre Aktionäre zur Hauptversammlung ins Internet ein. Die Teilnehmer können seitdem die Veranstaltungen des Münchner RegTech-Anbieters nicht nur an ihren mobilen Endgeräten verfolgen, sondern auch digital abstimmen und ihr Online-Fragerecht ausüben. "Wir beschäftigen uns bei der EQS Group seit fast einem Jahrzehnt mit dem Thema und haben bisher nur gute Erfahrungen gemacht. Die Durchführung einer reinen Online-Hauptversammlung, also ohne zusätzliche Präsenzveranstaltung, scheiterte in Deutschland bisher jedoch am Aktienrecht", erklärt Achim Weick. In einigen anderen Ländern ist man da bereits seit einiger Zeit einen Schritt weiter: So wählte der Luxusschuhhersteller Jimmy Choo die EQS Group als Technologieanbieter, um im Jahr 2016 die erste rein virtuelle Hauptversammlung eines börsennotierten Unternehmens in Großbritannien durchzuführen (einen Erfahrungsbericht hierzu finden Sie hier: Jimmy Choo). Diese Möglichkeit bietet sich nun auch in Deutschland - und bereits im Vorfeld des Inkrafttretens des neuen Gesetzes zeigten viele börsennotierte Unternehmen großes Interesse an einer Online-HV. Denn die neuen Sonderregelungen für die Durchführung von Hauptversammlungen haben mit der Einschränkung der Anfechtbarkeit eine große Hürde aus dem Weg geräumt. So ist die HV beispielsweise bei technischen Störungen bei der Abstimmung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit anfechtbar. Die Lösung der EQS Group für die Durchführung von Hauptversammlungen bildet alle erforderlichen Anforderungen ab - von der Bild- und Tonübertragung über einen sicheren Authentifizierungsprozess und die Übermittlung von Vollmachten bis zur Online-Abstimmung. Fragen können über digitale Kommunikationskanäle gestellt werden. Kontakt: André Marques CFO Tel.: +49 89-21029833 Mob.: +49 175-5250009 Email.: andre.marques@eqs.com
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1009043 27.03.2020