Koblenz. Die CompuGroup Medical SE, eines der führenden eHealth-Unternehmen weltweit, hat heute zum ersten Mal eine virtuelle Hauptversammlung durchgeführt. Notwendig wurde dies aufgrund der weiterhin geltenden Bestimmungen zum Infektionsschutz wegen der COVID-19-Pandemie. Mit einer Mehrheit von 75,67 % haben die Aktionäre des MDAX-Unternehmens einen Formwechsel in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) beschlossen. Damit gewinnt das Unternehmen zusätzliche Flexibilität bei der Finanzierung zukünftigen Wachstums und bindet die Gründerfamilie Gotthardt weiterhin als verlässliche Ankeraktionäre eng an das Unternehmen. "Die vergangenen Wochen mit den dramatischen Entwicklungen während der weltweiten COVID-19-Pandemie haben gezeigt, welches große Potenzial die Digitalisierung im Gesundheitswesen hat", so Frank Gotthardt weiter. "Videosprechstunden, Telemonitoring und elektronische Patientenakten sind nur einige Anwendungen, die über die aktuelle Krisensituation hinaus echten Mehrwert bringen. In der heutigen Corona-Krise schützen diese Patienten, Ärzte und alle anderen, die im Gesundheitswesen tätig sind." Genau dies zeigt die seit Monaten anhaltend hohe Nachfrage nach digitalen Lösungen. Allein in den letzten zwei Monaten haben sich etwa 80.000 Kunden für die CGM-Videosprechstunde neu registriert - ein Quantensprung. Im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung wurden alle Tagesordnungspunkte mit der jeweils erforderlichen Mehrheit angenommen. So wird die CompuGroup Medical SE unter anderem mit EUR 0,50 pro Aktie eine Dividende auf Vorjahresniveau ausschütten. Im Rahmen des Formwechsels wird eine monistisch verfasste Europäische Aktiengesellschaft (SE), die CompuGroup Medical Management SE, der zukünftigen CompuGroup Medical SE & Co. KGaA als persönlich haftende Gesellschafterin beitreten. Die CompuGroup Medical Management SE wird mittelbar von Herrn Frank Gotthardt als beherrschendem Gesellschafter gehalten. Der Verwaltungsrat der CompuGroup Medical Management SE besteht aus Herrn Frank Gotthardt als Vorsitzendem, Herrn Dr. Klaus Esser als stellvertretendem Vorsitzenden sowie Herrn Prof. Dr. Daniel Gotthardt. Durch den Formwechsel verändert sich der Anteil der Aktionäre an der Gesellschaft nicht. Sie werden dieselbe Anzahl an Aktien an der KGaA halten, wie sie vor dem Formwechsel an der heutigen CompuGroup Medical SE halten. Die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien bleibt ebenfalls unverändert. Allerdings lauten die Aktien der zukünftigen KGaA auf den Namen, anstatt wie bisher auf den Inhaber. Der Formwechsel wird mit der Eintragung ins Handelsregister wirksam. Der Aufsichtsrat der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA wird aus sechs Vertretern der Anteilseigner sowie der gleichen Anzahl an Arbeiternehmervertretern bestehen. Als Aktionärsvertreter in den Aufsichtsrat gewählt wurden Herr Philipp von Ilberg, Frau Dr. Ulrike Handel, Frau Dr. Bettina Volkens, Herr Matthias Störmer, Herr Prof. Dr. Martin Köhrmann sowie Herr Dr. Michael Fuchs. Die Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen nach Eintragung des Formwechsels ins Handelsregister. Bis zur Eintragung des Formwechsels ins Handelsregister verbleibt der bisherige Aufsichtsrat der CompuGroup Medical SE im Amt. Mit großer Mehrheit wählten die Aktionäre die vier bisherigen Vertreter der Anteilseigner erneut in den Aufsichtsrat, deren Amtszeit mit Ablauf der Hauptversammlung endete. Herr Dr. Klaus Esser soll als Vorsitzender an der Spitze des Aufsichtsrates verbleiben. Ebenfalls im Aufsichtsgremium des Unternehmens verbleiben durch ihre Wiederwahl Herr Prof. Dr. Daniel Gotthardt, Frau Dr. Ulrike Handel und Herr Thomas Seifert. Über CompuGroup Medical SE Pressemitteilungen CGM Deutschland AG:
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1044151 13.05.2020