NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (VOLLSTÄNDIG ODER TEILWEISE) IN ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN DIES EINE VERLETZUNG DER JEWEILIGEN RECHTSORDNUNG DARSTELLEN WÜRDE
Hamburg, 28.02.2020 - Die Klinikkonzerne Asklepios und RHÖN bündeln ihre Kräfte für eine starke gemeinsame Zukunft: Dazu haben Asklepios und RHÖN-Gründer Eugen Münch, gemeinsam mit Ingeborg Münch und der HCM SE, eine Beteiligungsgesellschaft der Eheleute Münch (zusammen "Münch"), heute eine umfassende Vereinbarung zur Neuordnung der Aktionärsstruktur der RHÖN-KLINIKUM AG ("RHÖN") getroffen. Die von Münch und Asklepios gehaltenen Aktien an RHÖN werden in einer gemeinsam neu gegründeten Joint-Venture-Gesellschaft gebündelt. Münch bringt rund 7,6% der RHÖN-Aktien unmittelbar in das gemeinsame Joint-Venture ein und verkauft rund 12,4% der RHÖN-Aktien an Asklepios, die diese Aktien zusammen mit den bereits gehaltenen RHÖN-Aktien in das Joint Venture einbringt. Mit Unterzeichnung des Kaufvertrages für die RHÖN-Aktien kündigt Asklepios zudem ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien der RHÖN-KLINIKUM AG (ISIN: DE0007042301) an. Asklepios beabsichtigt dabei eine Gegenleistung in Bar in Höhe von 18,00 Euro je RHÖN-Aktie anzubieten. Die im Rahmen dieses Übernahmeangebots von Asklepios erworbenen RHÖN-Aktien sollen ebenfalls in das Joint Venture eingebracht werden. Das Joint Venture wird nach Abschluss der Transaktion mindestens rund 49% der RHÖN-Aktien halten. "Wir bündeln unsere Kräfte mit dem gemeinsamen Ziel, unsere Vision für die Gesundheitsversorgung in Deutschland unter dem Dach der Gruppe Asklepios/ RHÖN zu verwirklichen", sagt Eugen Münch, Gründer und Aufsichtsratsvorsitzender von RHÖN. "Das Unternehmen steht wie die gesamte Branche vor großen regulatorischen und demografischen Herausforderungen. Wir müssen jetzt eine Entscheidung treffen, um die Pattsituation im Eigentümerkreis von RHÖN aufzulösen und dem Unternehmen damit einen wichtigen, neuen Impuls zu geben. Die Zusammenarbeit mit Asklepios eröffnet uns neue Möglichkeiten, die Ertragskraft und Leistungsfähigkeit in einem schwierigen Marktumfeld nachhaltig zu stabilisieren. Gemeinsam können wir unsere Vision für RHÖN verwirklichen und einen noch größeren Beitrag für medizinischen Fortschritt und exzellente Gesundheitsversorgung in Deutschland leisten." Dr. Bernard große Broermann, Gründer und Alleingesellschafter von Asklepios, sagt: "Die heutige Vereinbarung ist ein Meilenstein für die Zukunft der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Hier rücken zwei visionäre Vorreiter im Gesundheitswesen zusammen, die beide in der Vergangenheit einen wichtigen Beitrag zur Öffnung und Modernisierung der deutschen Krankenhauslandschaft geleistet haben. Wir freuen uns, gemeinsam unter einem Dach die Spitzenmedizin sowie neue Versorgungsmodelle in Deutschland voranzutreiben." Das Übernahmeangebot wird keiner Mindestannahmeschwelle und lediglich der kartellrechtlichen Zusammenschlussgenehmigung unterliegen. Der Vollzug der Transaktion wird vorbehaltlich der kartellrechtlichen Genehmigung für das 2. Quartal 2020 erwartet. Auch nach Vollzug der Transaktion soll RHÖN ein eigenständiges Unternehmen bleiben. Sowohl RHÖN als auch Asklepios sind private Klinikkonzerne, die deutschlandweit Gesundheitseinrichtungen betreiben. Asklepios gehört seit 2012 zu den Hauptaktionären von RHÖN. Als führender Betreiber von Gesundheitseinrichtungen in Deutschland hat Asklepios in den vergangenen Jahrzehnten eindrücklich bewiesen, dass das Unternehmen große regionale Strukturen zusammenführen und auch in einem Umfeld erheblicher regulatorischer Herausforderungen effizient und erfolgreich betreiben kann. Von diesem Know-how wird RHÖN profitieren können. RHÖN wiederum hat mit dem Campus-Konzept ein zukunftsweisendes Modellprojekt für integrierte und digital vernetzte Gesundheitsangebote etabliert. Unter einem Dach kann das komplementäre Know-how gebündelt und der wirtschaftliche Nutzen der Digitalisierung mit Nachdruck vorangetrieben werden. Dies eröffnet Raum für echte Netzwerkmedizin. Auch zukunftsweisende Konzepte zur Gesundheitsversorgung wie beispielsweise der ganzheitlichen Prävention oder Capitation-Modelle können gemeinschaftlich weiterentwickelt werden. Zudem bringt RHÖN mit dem Universitätsklinikum Gießen-Marburg eine der in Forschung und Lehre bedeutenden Kliniken Deutschlands in den Asklepios-Verbund ein. "Mit der heutigen Vereinbarung baut Asklepios seine starke Position im deutschen Krankenhausmarkt weiter aus. Der Schulterschluss mit Familie Münch fügt sich in unsere langfristige Vision, ein ganzheitliches Gesundheitsangebot abzudecken. Insbesondere eine Zusammenarbeit mit einer der bedeutenden Uni-Kliniken und der damit verbundene Zugang zu aktuellster medizinischer Forschung, aber auch die von Eugen Münch etablierten Campus Modelle eröffnen eine neue Dimension", sagt Kai Hankeln, Vorsitzender der Konzerngeschäftsführung von Asklepios. "Zugleich erhalten wir neue Handlungsoptionen, um die Weiterentwicklung von RHÖN positiv mitzugestalten. Wir sind überzeugt, das Potential von RHÖN im Sinne der Patienten und der Mitarbeiter noch weiter ausbauen zu können. Wir freuen uns besonders, dass Eugen Münch auch in Zukunft eine zentrale Funktion bei RHÖN ausüben und die Weiterentwicklung der strategischen Vision für RHÖN mit vorantreiben wird." Zur heutigen Entscheidung ergänzt Hafid Rifi, Chief Financial Officer von Asklepios: "Die Übernahme der RHÖN-Anteile und das gemeinsame Joint-Venture mit Eugen Münch stärkt die Wettbewerbsposition der Gruppe Asklepios/ RHÖN dauerhaft. Dieser Schritt ist solide finanziert. Gemeinsam sind wir stabil aufgestellt, um die steigenden regulatorischen Anforderungen umsetzen und gleichzeitig die notwendigen Investitionen in medizinischen Fortschritt leisten zu können." Die Einzelheiten und Bedingungen des Übernahmeangebots werden in der Angebotsunterlage veröffentlicht. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage unterliegt der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Nach Gestattung der Veröffentlichung durch die BaFin wird die Angebotsunterlage entsprechend der Regelungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) veröffentlicht und die Annahmefrist für das Übernahmeangebot beginnt. Die Angebotsunterlage sowie weitere Informationen zu dem Übernahmeangebot werden auf der folgenden Internetseite veröffentlicht werden: www.zukunft-fuer-spitzenmedizin.de Kontakt für Rückfragen: Besuchen Sie Asklepios im Internet, auf Facebook oder Youtube: Über Asklepios: Wichtiger Hinweis: Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Rhön Klinikum AG ("Rhön-Aktien"). Die Bedingungen und weitere das Angebot der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA ("Asklepios") an die Aktionäre der Rhön Klinikum AG ("Rhön") betreffende Bestimmungen werden nach deren Veröffentlichung in der Angebotsunterlage enthalten sein. Inhabern von Rhön-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage nach Veröffentlichung zu lesen und gegebenenfalls in Bezug auf die darin enthaltenen Themen unabhängige Beratung zu suchen. Die Verbreitung, Veröffentlichung, Verbreitung oder Verteilung dieser Bekanntmachung kann in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die ihren Wohnsitz in einer anderen Rechtsordnung haben oder einer anderen Rechtsordnung unterliegen, sollten sich über die geltenden Anforderungen informieren und diese beachten. Das Angebot wird in den Vereinigten Staaten von Amerika auf der Grundlage und unter Einhaltung von Section 14(e) des US Securities Exchange Act von 1934, der diesbezüglichen Regulation 14E und unter Berücksichtigung der Ausnahme in Rule 14d-1(d) abgegeben werden. Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können Asklepios oder für sie tätige Broker außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika und in Übereinstimmung mit anwendbarem Recht außerhalb des Angebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Rhön-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen zum Erwerb abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Rhön-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist. Diese Bekanntmachung könnte Aussagen über Asklepios und/oder ihre Tochterunternehmen (zusammen der "Asklepios-Konzern") oder über Rhön und/oder ihre Tochterunternehmen (zusammen der "Rhön-Konzern") enthalten, die "in die Zukunft gerichtete Aussagen" sind oder sein könnten. In die Zukunft gerichtete Aussagen beinhalten unter anderem Aussagen, die typischerweise durch Wörter wie "davon ausgehen", "zum Ziel setzen", "erwarten", "schätzen", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "hoffen", "abzielen", "fortführen", "werden", "möglicherweise", "sollten", "würden", "könnten" oder andere Wörter mit ähnlicher Bedeutung gekennzeichnet sind. Ihrer Art nach beinhalten in die Zukunft gerichtete Aussagen Risiken und Unsicherheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen oder von Umständen abhängen, die in der Zukunft möglicherweise eintreten oder auch nicht eintreten werden. 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986533 28.02.2020