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04.März 2020 10:00 Uhr

Asklepios Kliniken , ISIN: DE000A0ETLQ3





DGAP-News: Asklepios Kliniken


/ Schlagwort(e): Übernahmeangebot






Asklepios Kliniken: Asklepios-Münch Joint Venture erreicht angestrebte Stimmrechtsmehrheit an RHÖN








04.03.2020 / 10:00




Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (VOLLSTÄNDIG ODER TEILWEISE) IN ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN DIES EINE VERLETZUNG DER JEWEILIGEN RECHTSORDNUNG DARSTELLEN WÜRDE



Asklepios-Münch Joint Venture erreicht angestrebte Stimmrechtsmehrheit an RHÖN



Hamburg, 4. März 2020 - Die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA hat ein weiteres Aktienpaket über rund 1,08% der Stimmrechte der RHÖN-KLINIKUM AG zum Preis von 18,00 Euro erworben. Der Kaufvertrag steht, wie das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot für die RHÖN-KLINIKUM AG ("RHÖN") selbst, lediglich unter der aufschiebenden Bedingung der kartellrechtlichen Zusammenschlussgenehmigung, die für das 2. Quartal 2020 erwartet wird. Zusammen mit den von Asklepios und Münch unter der Joint Venture Vereinbarung einzubringenden rund 49% der RHÖN-Aktien hat sich das gemeinsame Joint Venture mit RHÖN-Gründer Eugen Münch damit bereits vor Beginn des Übernahmeangebots eine Stimmrechtsmehrheit von knapp über 50% an RHÖN gesichert.



Am vergangenen Freitag hatten die Klinikkonzerne Asklepios und RHÖN verkündet, ihre Kräfte für eine starke gemeinsame Zukunft zu bündeln: Dazu haben Asklepios und RHÖN-Gründer Eugen Münch, gemeinsam mit Ingeborg Münch und der HCM SE, eine Beteiligungsgesellschaft der Eheleute Münch (zusammen "Münch"), eine umfassende Vereinbarung zur Neuordnung der Aktionärsstruktur der RHÖN-KLINIKUM AG getroffen. Aufschiebend bedingt auf die kartellrechtliche Zusammenschlussgenehmigung, werden die von Münch und Asklepios gehaltenen Aktien an RHÖN in einer gemeinsam neu gegründeten Joint-Venture-Gesellschaft gebündelt. Asklepios hatte in diesem Zusammenhang am Freitag zudem ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien der RHÖN-KLINIKUM AG (ISIN: DE0007042301) angekündigt. Asklepios beabsichtigt dabei, eine Gegenleistung in Bar in Höhe von 18,00 Euro je RHÖN-Aktie anzubieten. Alle im Rahmen dieses Übernahmeangebots von Asklepios erworbenen RHÖN-Aktien sollen ebenfalls in das Joint Venture eingebracht werden. Auch nach Vollzug der Transaktion soll RHÖN ein eigenständiges Unternehmen bleiben.



 



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Über Asklepios:



Die Asklepios Kliniken zählen zu den führenden privaten Betreibern von Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen in Deutschland. Die Klinikgruppe steht für eine hoch qualifizierte Versorgung ihrer Patienten mit einem klaren Bekenntnis zu medizinischer Qualität, Innovation und sozialer Verantwortung. Auf dieser Basis hat sich Asklepios seit der Gründung vor nahezu 35 Jahren dynamisch entwickelt. Aktuell verfügt der Konzern bundesweit über rund 160 Gesundheitseinrichtungen. Dazu zählen Akutkrankenhäuser aller Versorgungsstufen, Fachkliniken, psychiatrische und forensische Einrichtungen, Rehakliniken, Pflegeheime und Medizinische Versorgungszentren. Im Geschäftsjahr 2018 wurden 2,3 Mio. Patienten in Einrichtungen des Asklepios Konzerns behandelt. Das Unternehmen beschäftigt mehr als 47.000 Mitarbeiter.



Wichtiger Hinweis:



Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Rhön Klinikum AG ("Rhön-Aktien"). Die Bedingungen und weitere das Angebot der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA ("Asklepios") an die Aktionäre der Rhön Klinikum AG ("Rhön") betreffende Bestimmungen werden nach deren Veröffentlichung in der Angebotsunterlage enthalten sein. Inhabern von Rhön-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage nach Veröffentlichung zu lesen und gegebenenfalls in Bezug auf die darin enthaltenen Themen unabhängige Beratung zu suchen.



Die Verbreitung, Veröffentlichung, Verbreitung oder Verteilung dieser Bekanntmachung kann in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die ihren Wohnsitz in einer anderen Rechtsordnung haben oder einer anderen Rechtsordnung unterliegen, sollten sich über die geltenden Anforderungen informieren und diese beachten.



Das Angebot wird in den Vereinigten Staaten von Amerika auf der Grundlage und unter Einhaltung von Section 14(e) des US Securities Exchange Act von 1934, der diesbezüglichen Regulation 14E und unter Berücksichtigung der Ausnahme in Rule 14d-1(d) abgegeben werden.



Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können Asklepios oder für sie tätige Broker außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika und in Übereinstimmung mit anwendbarem Recht außerhalb des Angebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Rhön-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen zum Erwerb abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Rhön-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.



Diese Bekanntmachung könnte Aussagen über Asklepios und/oder ihre Tochterunternehmen (zusammen der "Asklepios-Konzern") oder über Rhön und/oder ihre Tochterunternehmen (zusammen der "Rhön-Konzern") enthalten, die "in die Zukunft gerichtete Aussagen" sind oder sein könnten. In die Zukunft gerichtete Aussagen beinhalten unter anderem Aussagen, die typischerweise durch Wörter wie "davon ausgehen", "zum Ziel setzen", "erwarten", "schätzen", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "hoffen", "abzielen", "fortführen", "werden", "möglicherweise", "sollten", "würden", "könnten" oder andere Wörter mit ähnlicher Bedeutung gekennzeichnet sind. Ihrer Art nach beinhalten in die Zukunft gerichtete Aussagen Risiken und Unsicherheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen oder von Umständen abhängen, die in der Zukunft möglicherweise eintreten oder auch nicht eintreten werden. Der Asklepios macht Sie darauf aufmerksam, dass in die Zukunft gerichtete Aussagen keine Garantie dafür sind, dass solche zukünftigen Ereignisse eintreten oder zukünftige Ergebnisse erbracht werden und dass insbesondere tatsächliche Geschäftsergebnisse, Vermögenslage und Liquidität, die Entwicklung des Gesundheitssektors, in dem der Asklepios-Konzern und/oder der Rhön-Konzern tätig sind, und Ergebnis oder Auswirkung des Erwerbs und damit zusammenhängender Themen auf den Asklepios-Konzern und/oder Rhön-Konzern wesentlich von denen abweichen können, die durch die in die Zukunft gerichteten Aussagen, die in dieser Bekanntmachung enthalten sind, gemacht oder nahegelegt werden. In die Zukunft gerichtete Aussagen treffen eine Aussage allein zum Zeitpunkt ihrer Abgabe. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften übernimmt Asklepios keine Verpflichtung, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren oder öffentlich zu korrigieren, sei es als Ergebnis neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen.
















04.03.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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