Erfolgreicher Abschluss der Bezugsrechtskapitalerhöhung in Höhe von EUR 450 Millionen Berlin, 21. Juli 2020 - ADO Properties S.A. ("ADO") hat seine Bezugsrechtskapitalerhöhung in Höhe von EUR 450 Millionen, die am 2. Juli 2020 begann, erfolgreich abgeschlossen. Die überwiegende Mehrheit der Bezugsrechte (ca. 98%) wurde ausgeübt. Die verbleibenden Aktien (weniger als 0,8 Millionen) werden heute im Rahmen eines Rump Placement angeboten. Der Handel der neuen Aktien wird voraussichtlich am 24. Juli 2020 beginnen. Nach der Kapitalerhöhung wird das Unternehmen 104.785.930 Aktien im Umlauf haben. Investor Relations: T +352 278 456 710 Media Relations: Finsbury Hering Schuppener WICHTIGE INFORMATION Diese Veröffentlichung ist weder eine Werbung noch ein Prospekt und sollte nicht zur Grundlage für eine Investitionsentscheidung in Bezug auf den Kauf, die Zeichnung oder sonstigen Erwerb von Wertpapieren gemacht werden. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen und Meinungen werden zum Datum dieser Veröffentlichung geäußert, können sich ohne entsprechenden Hinweis ändern und erheben keinen Anspruch, alle Informationen zu enthalten, die zur Bewertung der ADO Properties S.A. ("ADO Properties") erforderlich sind. Keine der in dieser Veröffentlichung enthaltenen und jegliche anderen mündlich kommunizierten Informationen sowie deren Vollständigkeit, Genauigkeit und Angemessenheit sollten, gleich für welchen Zweck, als verlässlich angesehen werden. Diese Veröffentlichung ist und wird nicht innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada oder Japan veröffentlicht, weitergegeben oder übermittelt. Diese Veröffentlichung stellt kein Angebot von Wertpapieren oder eine Einladung zur Abgabe eines Angebots zum Erwerb von Wertpapieren der ADO Properties in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder jeglicher anderer Jurisdiktion in der ein solches Angebot, Verkauf oder Einladung zur Abgabe eines Angebots vor einer Registrierung oder Qualifizierung nach den jeweiligen Wertpapiergesetzen unrechtmäßig ist. Die Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, dürfen und werden vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen nicht in Australien, Kanada oder Japan, oder an, auf Rechnung oder zu Gunsten eines Staatsangehörige(n), Gebietsansässige(n) oder Bürger(s) von Australien, Kanada oder Japan angeboten oder verkauft werden. Die von ADO Properties angebotenen Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von der Registrierung gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "U.S. Securities Act") ausgenommen. Diese Publikation darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten verteilt werden, außer an qualifizierte institutionelle Käufer (qualified institutional buyers) gemäß Rule 144A des U.S. Securities Act ("Rule 144A"). Darüber hinaus darf diese Publikation außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika nur direkt oder indirekt an Nicht-US-amerikanische Personen (non-U.S. persons) im Sinne der Regulation S des U.S. Securities Act ("Regulation S") weitergegeben werden. Im Vereinigten Königreich wird dieses Dokument nur an Personen verteilt und richtet sich nur an Personen, die (i) Anlageexperten (Investment Professionals) im Sinne von Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 des Vereinigten Königreichs (in der jeweils gültigen Fassung) (die "FPO") oder (ii) Personen im Sinne von Artikel 49(2)(a) bis (d) der FPO, (iii) außerhalb des Vereinigten Königreichs, oder (iv) an die eine Einladung oder Aufforderung zur Ausübung einer Investitionstätigkeit (im Sinne von Abschnitt 21 des FPO) im Zusammenhang mit der Ausgabe oder dem Verkauf von Wertpapieren anderweitig rechtmäßig kommuniziert oder zur Kommunikation veranlasst werden kann (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Dieses Veröffentlichung ist nur an Relevante Personen gerichtet und keine Person, die nicht eine Relevante Person ist, darf auf Grund dieser Veröffentlichung tätig werden oder auf diese vertrauen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Veröffentlichung bezieht, ist nur für Relevante Personen erhältlich und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen werden. In allen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums, mit Ausnahme Deutschlands und Luxemburgs sowie des Vereinigten Königreichs, ist diese Mitteilung nur an "qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 in ihrer jeweils gültigen Fassung (die "Prospektverordnung") gerichtet und richtet sich nur an diese. Diese Veröffentlichung ist keine Werbung und kein Prospekt im Sinne der Prospektverordnung. Diese Veröffentlichung und die darin enthaltenen Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen weder einen Prospekt noch ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. 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Zukunftsgerichtete Aussagen sind grundsätzlich erkennbar durch die Verwendung von Begriffen wie ,können', ,werden, ,sollen', ,planen', ,erwarten', ,antizipieren', ,schätzen', ,glauben', ,davon ausgehen', ,beabsichtigen', ,anstreben' oder ,etwas anvisieren', sowie auch durch die Negativformulierung oder ähnliche oder vergleichbare Wendungen dieser Begriffe. Die zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf Annahmen, Prognosen, Schätzungen, Projektionen, Meinungen oder Plänen, die von Natur aus wesentlichen Risiken, Unsicherheiten und Eventualitäten, die jeweils gewissen Veränderungen ausgesetzt sind, unterworfen sind. ADO Properties gibt keine und wird keine Zusicherung darüber, dass jegliche zukunftsgerichtete Aussage erreicht oder sich als richtig erweisen wird, abgeben. Die tatsächliche zukünftige Geschäfts- und Finanzlage, die Ertragslage und Aussichten können erheblich von denen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen geschätzt oder beabsichtigt wurden, abweichen. ADO Properties übernimmt keinerlei Verpflichtung, und geht nicht davon aus, zukunftsgerichtete Aussagen oder andere hierin enthaltene Informationen öffentlich zu aktualisieren, öffentlich zu überprüfen oder öffentlich zu revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, es sei denn es ist anderweitig gesetzlich vorgeschrieben. Hinweis für Vertriebsunternehmen Hinsichtlich der Bezugsrechte der neuen Aktien und der neuen Aktien wurde - ausschließlich für den Zweck der Anforderungen an die Produktüberwachung nach (i) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"), (ii) Artikeln 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung von MiFID II und (iii) lokalen Umsetzungsbestimmungen (zusammen die "MiFID II Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher deliktsrechtlicher, vertraglicher oder sonstiger Haftung, die ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID II Produktüberwachungsanforderungen) ansonsten in Bezug auf diese haben könnte - ein Produktgenehmigungsverfahren durchgeführt. Als Ergebnis wurde festgelegt, dass die Bezugsrechte der neuen Aktien und die neuen Aktien (i) mit einem aus Kleinanlegern und solchen Anlegern, welche die Anforderungen an professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien erfüllen, (jeweils im Sinne von MiFID II) bestehenden Zielmarkt vereinbar und (ii) für einen Vertrieb über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die "Zielmarktbestimmung"). Ungeachtet der Zielmarktbestimmung sollten Vertriebsunternehmen (zum Zwecke der MiFID II Produktüberwachungsanforderungen) Folgendes beachten: der Preis der Bezugsrechte der neuen Aktien und der Preis der neuen Aktien könnte sinken und Anleger könnten ihre gesamte oder Teile ihrer Anlage verlieren. Die neue Aktien bieten keinen garantierten Ertrag oder Kapitalschutz; und eine Investition in die Bezugsrechte der neuen Aktien und die neuen Aktien ist nur für solche Anleger geeignet, die keinen garantierten Ertrag oder Kapitalschutz benötigen, die (entweder eigenständig oder gemeinsam mit einem geeigneten Finanzberater oder sonstigen Berater) fähig sind, die Vorzüge und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen und die über ausreichende Mittel verfügen, um jeglichen hieraus möglicherweise erwachsenden Verlust zu verkraften. Die Zielmarktbestimmung berührt nicht die Anforderungen jedweder vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf das Angebot. Es wird klargestellt, dass die Zielmarktbestimmung weder (a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit im Sinne von MiFID II, noch (b) irgendeine an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern gerichtete Empfehlung darstellt, in die neuen Aktien zu investieren, diese zu erwerben oder irgendeine sonstige Handlung in Bezug auf die Bezugsrechte der neuen Aktien oder die neuen Aktien vorzunehmen. Jedes Vertriebsunternehmen ist dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbestimmung hinsichtlich der Bezugsrechte der neuen Aktien und der neuen Aktien vorzunehmen und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen. Kontakt: Thierry Beaudemoulin, CEO
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E-Mail: | ir@ado.properties |
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