Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und 3 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 - Durchführung Aktienrückkauf Die Südzucker AG hat den durch Bekanntmachung vom 19. April 2022 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 eingeleiteten Aktienrückkauf am 20. April 2022 begonnen und am selben Tag abgeschlossen. Am 20. April 2022 wurden insgesamt 25.028 Aktien (ISIN DE0007297004) zurückerworben. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis betrug durchschnittlich 13,06 EUR. Insgesamt wurden im Rahmen des Rückkaufprogramms eigene Aktien zu einem Gesamtpreis von 326.961,88 EUR (ohne Nebenkosten) erworben. Der Erwerb der Aktien diente einzig dem Zweck, Verpflichtungen aus dem Vorstandsvergütungssystem der Südzucker AG i.S.v. Art. 5 Abs. 2 lit. c der Verordnung (EU) 596/2014 zu erfüllen. Der Rückkauf erfolgte über den XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse unter Führung eines Kreditinstituts, das seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig von der Südzucker AG getroffen hat. Die Gesamtzahl der am 20. April 2022 zurückgekauften Aktien, der gewichtete Durchschnittskurs sowie das aggregierte Volumen sind nachstehend aufgelistet:
Damit ist der Aktienrückkauf beendet. Unter https://www.suedzucker.de/de/investor-relations/corporate-governance/verguetungssysteme sind die innerhalb eines Tages getätigten Einzelgeschäfte veröffentlicht. Mannheim, im April 2022 Südzucker AG Der Vorstand
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Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Südzucker AG |
Maximilianstr. 10 | |
68165 Mannheim | |
Deutschland | |
Internet: | www.suedzucker.de |
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1333271 22.04.2022