Wiesbaden, 05. August 2022 JDC Group AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Bekanntmachung im Zusammenhang mit einem Aktienrückkauf 1. Zwischenmeldung Die JDC Group AG hat im Zeitraum vom 01. August bis zum 05. August 2022 insgesamt 4.905 Aktien im Rahmen des am 29. Juli 2022 gemäß Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 bekannt gemachten Aktienrückkaufs erworben. Die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien, der gewichtete Durchschnittskurs sowie das aggregierte Volumen betrug für den genannten Zeitraum jeweils pro Tag:
Die Gesamtzahl zurückerworbener Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit 01. August 2022 beträgt 4.905. Der Erwerb der Aktien der JDC Group AG erfolgte durch ein von der JDC Group AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel). Weitere Informationen zu den einzelnen Transaktionen des Aktienrückkaufs gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter www.jdcgroup.de/investor-relations abrufbar. Wiesbaden, 05. August 2022 JDC Group AG
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Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | JDC Group AG |
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1414695 05.08.2022 CET/CEST