DGAP-Ad-hoc: SeniVita Social Estate AG / Schlagwort(e): Anleihe /
Stichworte: Zinszahlung/Anleihe SSE AG: Gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger teilt Stundung der fälligen Zinszahlung bis 30. September 2020 mit Bayreuth, 27. Mai 2020 - Die seit 12. Mai 2020 fällige Zinszahlung in Höhe von mindestens 2 % auf die Anleihe 2015/2025 (WKN: A13SHL) der SeniVita Social Estate AG (SSE AG) ist bis einschließlich 30. September 2020 gestundet worden. Dies teilte der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger, Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen, der Gesellschaft nach erfolgter Abstimmung mit dem Gläubigerbeirat mit. Die für die Zinszahlung ursprünglich eingeplanten Mittelzuflüsse verzögern sich aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf geplante Immobilientransaktionen der SSE-Gruppe. Parallel zu diesen Transaktionen prüft die SSE AG derzeit alternative Optionen zur kurzfristigen Generierung zusätzlicher Finanzmittel, auch unter weiterer Nutzung des Anleihemarktes. Im Zuge der Veränderung von Laufzeit und Konditionen der Anleihe 2015/2025, die am 11. Mai 2020 rechtswirksam wurden, kam es zur Aussetzung des Handels durch die Deutsche Börse. Auf Basis eines entsprechenden Antrags soll der Handel in der Anleihe nach Auskunft der Deutschen Börse kurzfristig wieder aufgenommen werden. Kontakt:
|
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | SeniVita Social Estate AG |
Wahnfriedstraße 3 | |
95444 Bayreuth | |
Deutschland | |
ISIN: | DE000A13SHL2 |
WKN: | A13SHL |
Börsen: | Freiverkehr in Berlin, Frankfurt, Stuttgart, Tradegate Exchange |
EQS News ID: | 1056539 |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
1056539 27.05.2020 CET/CEST