DGAP-Ad-hoc: SLM Solutions Group AG / Schlagwort(e): Anleihe Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 SLM Solutions lädt Gläubiger der Wandelanleihe 2021/2026 zu einer Abstimmung ohne Versammlung über eine Vorverlegung des frühestmöglichen Wandlungszeitpunkts ein Lübeck, 2. Juli 2021 - Der Vorstand der SLM Solutions Group AG (nachfolgend "SLM Solutions" oder die "Gesellschaft"; ISIN DE000A111338 (Aktie), DE000A2GSF58 (Wandelanleihe 2017/2022), DE000A289N86 (Wandelanleihe 2020/2026) und DE000A3H3HP1 (Wandelanleihe 2021/2026)) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Gläubiger der im April 2021 von der Gesellschaft begebenen EUR 15 Mio. 2,00% Wandelschuldverschreibungen 2021/2026 ("Wandelschuldverschreibungen 2021/2026") zu einer Abstimmung ohne Versammlung einzuladen, in der diese über eine Vorverlegung des Zeitpunktes, ab dem gemäß den Anleihebedingungen eine Wandlung von Wandelschuldverschreibungen 2021/2026 möglich ist, beschließen sollen. Die Anleihebedingungen der Wandelschuldverschreibungen 2021/2026 sehen vor, dass eine Wandlung (i) im Falle einer Sonderwandlung, d.h. bei Wandlung von Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von mindestens EUR 50.000, ab dem 1. Juli 2022 und (ii) im Übrigen frühestens zum 25. Juli 2022 (erster vierteljährlicher Wandlungstag) erfolgen kann (vorbehaltlich einer etwaigen früheren Wandlungsmöglichkeit bei Eintritt spezifischer Ereignisse). Die Gesellschaft beabsichtigt, den Anleihegläubigern vorzuschlagen, die betreffenden Bestimmungen der Anleihebedingungen dergestalt zu ändern, dass eine Wandlung von Wandelschuldverschreibungen 2021/2026 bereits zeitnah in diesem Jahr möglich wäre. SLM Solutions ist an einer frühzeitigen Ausübung des Wandlungsrechts interessiert, da Wandlungen von Wandelschuldverschreibungen 2021/2026 in SLM Solutions-Aktien die Eigenkapitalbasis der Gesellschaft stärken. Die Hauptgläubigerin der Wandelanleihe 2021/2026, die Cornwall GmbH & Co. KG ("Cornwall"), eine von Elliott Advisors (UK) Limited beratene Gesellschaft, die zugleich größte Aktionärin von SLM Solutions ist, hat sich bereit erklärt, einer solchen Änderung der Anleihebedingungen zuzustimmen. Die Gesellschaft geht daher davon aus, dass der Beschluss von den Anleihegläubigern mit der erforderlichen Mehrheit gefasst werden wird und nach Vollzug der Änderung der Anleihebedingungen somit eine Wandlung von Wandelschuldverschreibungen 2021/2026 schon in wenigen Wochen und damit deutlich früher möglich sein wird, als dies die Anleihebedingungen derzeit vorsehen.
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Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | SLM Solutions Group AG |
Estlandring 4 | |
23560 Lübeck | |
Deutschland | |
Internet: | www.slm-solutions.com |
ISIN: | DE000A111338 |
WKN: | A11133 |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
EQS News ID: | 1214983 |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
1214983 02.07.2021 CET/CEST