DGAP-Ad-hoc: SeniVita Social Estate AG / Schlagwort(e): Kapitalrestrukturierung / SeniVita Social Estate AG, Bayreuth Stichworte: Finanzielle Restrukturierung SeniVita Social Estate AG: Abstimmung über Modifikation der Wandelanleihe 2015/2020 verfehlt Quorum - Gläubigerversammlung am 31. März 2020 geplant Bayreuth, 11. März 2020 - Die am 10. März 2020 um 24.00 Uhr beendete Abstimmung ohne Versammlung der Gläubiger der Wandelanleihe 2015/2020 (ISIN: DE000A13SHL2) der SeniVita Social Estate AG (SSE AG) hat das notwendige Teilnahmequorum verfehlt. Die teilnehmenden Gläubiger vertraten wertmäßig knapp unter 50 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen, notwendig wäre nach dem Schuldverschreibungsgesetz mindestens die Hälfte gewesen. Wie für diesen Fall angekündigt, wird der Entwickler und Betreiber von Pflegeeinrichtungen in Süddeutschland zu einer weiteren Gläubigerversammlung einladen, die am 31. März 2020 in Bayreuth geplant ist. Diese Versammlung ist beschlussfähig, sofern die Anwesenden mindestens 25 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen wertmäßig vertreten. Die SSE AG schlägt den Inhabern der Wandelanleihe unter anderem vor, deren Laufzeit um 5 Jahre bis zum 11. Mai 2025 zu verlängern sowie Höhe und Auszahlungsmodalitäten der Zinszahlungen zu verändern. Die Modifikation der Anleihe, die am 12. Mai 2020 zur Rückzahlung fällig ist, ist wichtiger Bestandteil der geplanten grundlegenden Transformation der SeniVita-Gruppe. Die Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung wird in Kürze im Bundesanzeiger und auf der Website der Gesellschaft unter www.senivita-social-estate.de/wandelanleihe.html veröffentlicht. Kontakt:
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Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | SeniVita Social Estate AG |
Wahnfriedstraße 3 | |
95444 Bayreuth | |
Deutschland | |
ISIN: | DE000A13SHL2 |
WKN: | A13SHL |
Börsen: | Freiverkehr in Berlin, Frankfurt, Stuttgart, Tradegate Exchange |
EQS News ID: | 994561 |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
994561 11.03.2020 CET/CEST