DGAP-Ad-hoc: MTU Aero Engines AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
MTU Aero Engines AG passt Gewinnverwendungsvorschlag an und verschiebt Hauptversammlung München, 17. März 2020: Der Vorstand der MTU Aero Engines AG (die "Gesellschaft") hat heute einen geänderten Gewinnverwendungsvorschlag an die Hauptversammlung beschlossen. In Anbetracht der jüngsten Entwicklung der weltweiten Corona-Pandemie wird der Hauptver-sammlung nunmehr vorgeschlagen, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 zunächst auf neue Rechnung vorzutragen. Basierend auf den Entwicklungen in den nächsten Wochen und den daraus abzuleitenden Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung der MTU Aero Engines AG werden Vorstand und Aufsichtsrat diesen Vorschlag nochmals überprüfen und der Hauptversammlung gegebenenfalls eine aktualisierte Empfehlung unterbreiten. Aus gleichem Grunde verschiebt die MTU Aero Engines AG ihre Hauptversammlung. Es wurde heute beschlossen, sie nicht wie geplant am 7. Mai 2020 stattfinden zu lassen. Die Hauptversammlung wird innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von acht Monaten nach Geschäftsjahresende nachgeholt. Den neuen Hauptversammlungs-Termin wird das Unternehmen baldmöglichst kommunizieren. -ENDE- Ihre Ansprechpartner bei Investor Relations der MTU Aero Engines: Thomas Franz Claudia Heinle Matthias Spies
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999069 17.03.2020 CET/CEST