DGAP-Ad-hoc: Medios AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung DIE IN DIESER MITTEILUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERGABE IN BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER IN SONSTIGE LÄNDER, IN DENEN EINE SOLCHE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE, BESTIMMT Medios AG beschließt Barkapitalerhöhung im Umfang von bis zu knapp 10 % des Grundkapitals Berlin, 3. Juni 2020 - Der Vorstand der Medios AG (die "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter teilweiser Ausnutzung der Genehmigten Kapitalia 2018 und 2019 beschlossen. Demnach soll das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von aktuell 14.628.590,00 ? durch die Ausgabe von bis zu 1.456.401 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien ("Neue Aktien") um bis zu knapp 10 % erhöht werden. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Die Neuen Aktien tragen dieselben Rechte wie die bestehenden Aktien unter der ISIN DE000A1MMCC8 und sollen prospektfrei zum Handel am regulierten Markt sowie gleichzeitig zum Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen werden. Die Neuen Aktien sollen ausschließlich institutionellen Investoren im Rahmen einer internationalen Privatplatzierung mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens ("Accelerated Bookbuilding") zum Erwerb angeboten werden. Der Platzierungspreis und die genaue Anzahl der auszugebenden Neuen Aktien werden vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Abschluss des Platzierungsverfahrens festgelegt. Der erste Handelstag der Neuen Aktien ist voraussichtlich der 5. Juni 2020. Die Lieferung der Neuen Aktien ist für Montag, den 8. Juni 2020 vorgesehen.
Mitteilende Person: Matthias Gärtner, Finanzvorstand (CFO) der Medios AG Kontakt Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung: Die Privatplatzierung wird unverzüglich nach Veröffentlichung dieser Mitteilung eingeleitet. Das Orderbuch wird voraussichtlich am 4. Juni 2020 vor Handelsbeginn schließen, wenngleich sich die Gesellschaft das Recht vorbehält, das Orderbuch zu jeder Zeit früher zu schließen. Der erwartete Nettoerlös aus dem Angebot soll dazu verwendet werden, Medios' führende Position als Specialty Pharma Anbieter sowohl durch organisches als auch durch externes Wachstum weiter auszubauen. Die zusätzlichen Mittel sollen der Gesellschaft ermöglichen, attraktives Wachstumspotenzial in weiteren Indikationsgebieten zu erschließen, das bestehende Partnernetzwerk weiter auszubauen und Produktionskapazitäten für patientenspezifische Therapien deutlich zu erhöhen. Die Gesellschaft beobachtet kontinuierlich den Markt, um gegebenenfalls von externen Wachstumschancen zu profitieren. Medios beabsichtigt eine aktive Rolle zur Beschleunigung ihrer bewährten Wachstumsstrategie im laufenden Marktkonsolidierungsprozess einzunehmen. Nach erfolgreicher Platzierung sämtlicher Neuer Aktien wird sich der Streubesitz der Medios AG von aktuell rund 62 % auf bis zu rund 66 % des Grundkapitals erhöhen, was zu einer weiteren Verbesserung der Handelsliquidität beitragen und eine Aufnahme in den SDAX zusätzlich unterstützen wird. Die Gesellschaft hat einer Sperrfrist ('Lock-up') von 90 Tagen mit marktüblichen Ausnahmen zugestimmt. Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG begleitet die Privatplatzierung als Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner. ------------------- Über Medios AG Die Medios AG ist Deutschlands erstes börsennotiertes Specialty Pharma Unternehmen. Die Aktien (ISIN: DE000A1MMCC8, DE000A288821) notieren im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard). Kontakt Kirchhoff Consult AG Disclaimer Vorbehalt bei Zukunftsaussagen/Keine Pflicht zur Aktualisierung Hinweis Bei dieser Mitteilung handelt es sich weder um ein Angebot noch um eine Aufforderung zur Zeichnung oder zum Kauf von Wertpapieren der Medios AG in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder irgendeinem anderen Land. Im Zusammenhang mit der Transaktion wurde und wird kein öffentliches Angebot durchgeführt und kein Prospekt veröffentlicht. Weder diese Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zu Grunde gelegt werden. Die vorbezeichneten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft noch angeboten werden, solange keine Registrierung vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom Registrierungserfordernis gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der 'Securities Act') besteht. Die Wertpapiere der Medios AG sind und werden nicht nach dem Securities Act registriert. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung betreffend die Platzierung der in dieser Bekanntmachung beschriebenen Wertpapiere dar. Investoren sollten einen professionellen Berater hinsichtlich der Eignung des Angebots für die betroffene Person konsultieren. Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Veröffentlichung nur an (i) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (nachfolgend 'Order') fallen oder (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Gesellschaften, Personengesellschaften, etc.) (solche Personen zusammen die 'Relevanten Personen'). Auf diese Veröffentlichung dürfen andere Personen als Relevante Personen nicht Bezug nehmen oder sich darauf verlassen. Jede Anlage oder Anlagemöglichkeit, von der in dieser Veröffentlichung die Rede ist, steht ausschließlich Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Das hierin erwähnte Angebot, das in Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und im Vereinigten Königreich gemacht wird (jeweils ein 'Relevanter Mitgliedstaat') richtet sich nur an 'qualifizierte Anleger' im Sinne von Artikel 2 (e) der Prospektverordnung ('Qualifizierte Anleger'). Für diese Zwecke bezeichnet der Begriff 'Prospektverordnung' die Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/ EG und umfasst auch die diesbezüglichen delegierten Verordnungen. Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, deren Erwerb oder die Verteilung dieser Veröffentlichung in Länder, in denen dies nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese Veröffentlichung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten. Sonstiges
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1059597 03.06.2020 CET/CEST