DGAP-Ad-hoc: K+S Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Dividende Vor dem Hintergrund der durch die Corona-Pandemie ausgelösten weltweiten Wirtschaftskrise haben Vorstand und Aufsichtsrat der K+S Aktiengesellschaft aus Gründen der Vorsicht am 8. Mai 2020 beschlossen, den Dividendenvorschlag für das Jahr 2019 auf die gesetzliche Mindestdividende von 0,04 ? je Aktie anzupassen (bisheriger Dividendenvorschlag 0,15 ? je Aktie). Dies führt zu einer Ausschüttungssumme von 7,7 Mio. ? (bisher 28,7 Mio. ?). Die Anpassung der Dividende ist notwendig, um die Förderfähigkeit durch einen staatlich abgesicherten Kredit der KfW für das Unternehmen zu wahren. Im Zuge der Ausbreitung des Corona-Virus hat K+S an den produzierenden Standorten um-fangreiche Maßnahmen zur Minimierung der Ansteckungsrisiken umgesetzt. Dadurch ist es gelungen, die Produktion an fast allen Standorten aufrecht zu erhalten. Die mit diesen Maß-nahmen verbundenen Effizienzverluste sowie die kurzzeitigen, Corona-bedingten Stillstände einzelner Standorte haben das Quartalsergebnis mit lediglich 10 Mio. ? negativ beeinflusst. Allerdings hat sich der wichtige Vertrag der großen Kaliproduzenten mit chinesischen Abnehmern aufgrund der Corona-Pandemie auf Ende April verzögert, was Auswirkungen auf die erwartete Erholung der Kalipreise im laufenden Jahr hat. Dazu lassen sich weitere Belastungen aus der der Corona-Pandemie derzeit nicht ausschließen. Aufgrund der weiterhin bestehenden Verunsicherung an den Kapital- und Finanzmärkten über die wirtschaftlichen Folgen der Krise ist außerdem derzeit nicht auszuschließen, dass die Liquiditätsbeschaffung deutlich erschwert wird. Vor diesem Hintergrund prüft K+S alle zur Verfügung stehenden Optionen zur Sicherung der finanziellen Flexibilität und Liquidität. Ein staatlich abgesicherter KfW-Kredit ist eine dieser Optionen. Kontakt: Investor Relations: Dirk Neumann Telefon: +49 561 9301-1460 d.neumann@k-plus-s.com
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WKN: | KSAG88 |
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1039575 08.05.2020 CET/CEST