DGAP-Ad-hoc: KPS AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Der Vorstand der KPS AG hat am heutigen Tag im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat beschlossen, die für Freitag, 20. März 2020, um 11:00 (MEZ) anberaumte ordentliche Hauptversammlung der KPS AG aufgrund der aktuellen COVID-19 Situation abzusagen und auf einen späteren Zeitpunkt unter Beachtung der 8-Monatsfrist nach § 120 Abs. 1 Satz 1 AktG zu verschieben. Damit verbunden ist unvermeidbar eine entsprechende zeitliche Verschiebung des Gewinnverwendungsbeschlusses und der Dividendenauszahlung. Die ordentliche Hauptversammlung wird voraussichtlich in der zweiten Mai-Hälfte 2020 stattfinden. Hierzu wird unter Beachtung der gesetzlichen Form- und Fristvorschriften gesondert eingeladen. Das Robert-Koch-Institut und die zuständigen Gesundheitsbehörden in Deutschland gehen davon aus, dass in den kommenden Wochen die Infektionen nochmals signifikant zunehmen werden. Die Gesundheit der Aktionärinnen und Aktionäre sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch der beteiligten Dienstleister haben für die KPS AG oberste Priorität. Der Vorstand Unterföhring, 16.3.2020 Kontakt: KPS AG Beta-Str. 10h 85774 Unterföhring Deutschland 089 / 35631-0 ir@kps.com Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
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997819 16.03.2020 CET/CEST