DGAP-Ad-hoc: Northern Data AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung AD HOC INFORMATION
KORREKTUR DER VERÖFFENTLICHUNG VOM 08.04.2020, 17:42 UHR CET/CEST - NORTHERN DATA AG BESCHLIEßT BARKAPITALERHÖHUNG AUS GENEHMIGTEM KAPITAL MIT PRIVATPLATZIERUNG Frankfurt am Main - 8. April 2020 - Der Vorstand der Northern Data AG, Frankfurt am Main (ISIN DE000A0SMU87, WKN A0SMU8, Symbol: NB2) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals das Grundkapital der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre von EUR 11.162.250,00 auf bis zu EUR 11.720.362,00 durch Ausgabe von bis zu 558,112 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen, was 5 % des bisherigen Grundkapitals entspricht. Der Beschluss sieht eine Upsizing-Option für zusätzliche neue Aktien vor. Die neuen Aktien werden ausschließlich institutionellen Investoren im In- und Ausland im Rahmen einer Privatplatzierung im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens angeboten, das unmittelbar nach Veröffentlichung dieser Mitteilung beginnt und jederzeit kurzfristig enden kann. Der Nettoerlös aus der Kapitalerhöhung soll zur Stärkung der Bilanz, zur Erhöhung der Liquidität und des Streubesitzes der Aktien, zur Beschleunigung des Wachstums der bestehenden Geschäftsaktivitäten und für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet werden. Das Unternehmen hat vorbehaltlich üblicher Ausnahmen einer sechsmonatigen Veräußerungssperre zugestimmt. Der erste Handelstag für die neuen Aktien und die Lieferung der neuen Aktien gegen Zahlung des Platzierungspreises werden voraussichtlich am 16. April 2020 stattfinden. Die neuen Aktien sollen prospektfrei in die bestehende Notierung im Freiverkehr der Münchner Wertpapierbörse (m:access) einbezogen werden. Die Transaktion wird von der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers Aktiengesellschaft als Sole Bookrunner begleitet. Wichtige Hinweise Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der NORTHERN DATA AG in den Vereinigten Staaten von Amerika oder sonstigen Jurisdiktionen dar. Die hierin genannten Wertpapiere der NORTHERN DATA AG wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der 'Securities Act') registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. In den Vereinigten Staaten von Amerika werden die Wertpapiere ausschließlich an 'Qualified Institutional Buyers' im Sinne von Rule 144A des Securities Act angeboten und verkauft. Weder die NORTHERN DATA AG noch ein anderer hierin beschriebener an der Transaktion Beteiligter plant hierin beschriebene Wertpapiere nach dem Securities Act oder gegenüber einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen Jurisdiktion in den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung mit dieser Ankündigung zu registrieren. Die Wertpapiere dürfen in keiner Jurisdiktion unter Umständen angeboten werden, die das Erstellen oder die Registrierung eines Prospekts oder von Angebotsunterlagen im Zusammenhang mit den Wertpapieren in dieser Jurisdiktion voraussetzen. Weder die NORTHERN DATA AG, oder eines der mit diesen verbundenen Unternehmen haben Maßnahmen getroffen, die ein öffentliches Angebot der Wertpapiere oder den Besitz oder die Verteilung dieser Ankündigung oder irgendein anderes Angebot oder Werbematerial im Zusammenhang mit diesen Wertpapieren in irgendeiner Jurisdiktion erlauben würden, wo solche Maßnahmen erforderlich sind. In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ('EWR'), in denen die die Verordnung (EU) 2017/1129 in ihrer geltenden Fassung ("Prospektverordnung") gilt (die 'Relevanten Mitgliedstaaten'), richtet sich diese Mitteilung und jedes Angebot, welches im Nachgang dazu erfolgt, nur an Personen, bei denen es sich um 'qualifizierte Anleger' im Sinne von Artikel 2 lit. e der Prospektverordnung ('Qualifizierte Anleger') handelt. Bei jeder Person in den Relevanten Mitgliedstaaten, die im Rahmen eines Angebots Wertpapiere erwirbt oder der Wertpapiere angeboten werden (ein 'Investor'), wird davon ausgegangen, dass sie zugesichert und zugestimmt hat, ein Qualifizierter Anleger zu sein. Bei jedem Investor wird ferner angenommen, dass er zugesichert und zugestimmt hat, dass die von ihm im Rahmen des Angebots erworbenen Wertpapiere nicht für Personen im EWR mit Ausnahme Qualifizierter Anleger oder Personen im Vereinigten Königreich oder anderen Mitgliedstaaten (mit gleichartigen Rechtsvorschriften) erworben werden, für die der Anleger nach freiem Ermessen Entscheidungen treffen darf, und dass die Wertpapiere nicht zum Angebot oder Weiterverkauf im EWR erworben wurden, wenn dies dazu führen würde, dass die NORTHERN DATA AG oder ein mit diesen verbundenes Unternehmen gemäß Artikel 3 der Prospektverordnung zur Veröffentlichung eines Prospekts verpflichtet wären. Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zur Zeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Die NORTHERN DATA AG übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren. Pressekontakt: Investor Relations:
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1019071 08.04.2020 CET/CEST