DGAP-Ad-hoc: IMMOFINANZ AG / Schlagwort(e): Immobilien/Kapitalmaßnahme IMMOFINANZ AG erwägt mögliche Kapitalmaßnahmen Der Vorstand der IMMOFINANZ AG (FN 114425 y, ISIN AT0000A21KS2) hat heute beschlossen, die Vorbereitung einer möglichen Platzierung von Aktien der Gesellschaft sowie einer möglichen Emission einer Pflichtwandelanleihe zu beginnen. Für den Fall der Durchführung einer der Kapitalmaßnahmen sollen die Aktien bzw. die Pflichtwandelanleihe im Rahmen von Privatplatzierungen unter Ausschluss der Bezugsrechte der Aktionäre mittels beschleunigter Platzierungsverfahren (Accelerated Bookbuilding-Verfahren) institutionellen Investoren angeboten werden. Aktienplatzierung Für eine mögliche Platzierung von Aktien der Gesellschaft kann die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlagen unter Ausnutzung des in der Hauptversammlung vom 11.05.2018 genehmigten Kapitals (§§ 169 ff AktG) sowie eine Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft kombiniert werden, jeweils unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß den Ermächtigungen der Hauptversammlung vom 11.05.2018 sowie vom 22.05.2019. Die erforderlichen Berichte des Vorstands zu den Ausschlüssen der Bezugsrechte für eine Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital sowie eine Veräußerung eigener Aktien werden voraussichtlich am oder um den 16.06.2020 auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar sein und entsprechende Hinweisbekanntmachungen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht werden. Eine kombinierte Aktienplatzierung aus Barkapitalerhöhung und Veräußerung eigener Aktien kann zusammen insgesamt bis zu 22.417.052 Stück Aktien der Gesellschaft umfassen. Das entspricht rund 20 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft. Das mögliche maximale Platzierungsvolumen reduziert sich entsprechend, wenn die Gesellschaft eine Pflichtwandelanleihe emittiert (siehe nachstehend). Die Festlegung des Ausgabebetrags (Veräußerungspreises) der Aktien soll in einem beschleunigten Platzierungsverfahren (Accelerated Bookbuilding-Verfahrens) erfolgen. Emission einer Pflichtwandelanleihe Als mögliche Kapitalmaßnahme wird ferner die Emission einer Pflichtwandelanleihe mit einer Laufzeit von 3 Jahren in Bezug auf anfänglich bis zu 16.812.790 Stück Aktien der Gesellschaft in Betracht gezogen. Das entspricht rund 15 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft. Die maximale Aktienanzahl in Bezug auf eine mögliche Pflichtwandelanleihe und damit deren Gesamtnennbetrag reduziert sich, wenn die Gesellschaft in einem bestimmten Ausmaß eine Aktienplatzierung vornimmt (siehe nachstehend). Eine mögliche Emission der Pflichtwandelanleihe erfolgt gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 11.05.2018 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre. Bei Fälligkeit wird eine Pflichtwandelanleihe zwingend in neue oder existierende Stammaktien der Gesellschaft zu einem vordefinierten Wandlungspreis gewandelt. Falls die Emission der Pflichtwandelanleihe durchgeführt wird, werden die Emissionsbedingungen, einschließlich des Gesamtnennbetrags, der Wandlungsprämie und der Verzinsung der Pflichtwandelanleihe in einem beschleunigten Platzierungsverfahren (Accelerated Bookbuilding-Verfahrens) festgelegt werden. Bei paralleler Durchführung der Aktienplatzierung und Emission einer Pflichtwandelanleihe entspricht der Referenzpreis für die Pflichtwandelanleihe dem im Rahmen der Durchführung der Aktienplatzierung festgelegten Ausgabebetrag (Veräußerungspreis) der Aktien. Die Gesamtsumme aus (i) der Anzahl zu platzierender Aktien (Veräußerung eigener Aktien und Barkapitalerhöhung) und (ii) der Anzahl der (anfänglichen) Aktien in Bezug auf die eine Pflichtwandelanleihe emittiert wird, wird 28.021.316 Stück Aktien nicht überschreiten. Das entspricht rund 25 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft. Ob und welche der Kapitalmaßnahmen - Aktienplatzierung sowie Emission einer Pflichtwandelanleihe - durchgeführt werden, sowie jeweils Zeitpunkt und konkrete Bedingungen, hängen insbesondere vom Kapitalmarktumfeld, dem Kaufinteresse von Investoren sowie von der Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft ab. Mittelverwendung Die Kapitalmaßnahmen sollen zur Kapitalstärkung der Gesellschaft erfolgen und auch zur Stärkung der relevanten Kennzahlen für das bestehende Emittentenrating und Anleiherating (ISIN XS1935128956) von Standard & Poor's, derzeit jeweils Investmentgrade-Rating (BBB-, stabiler Ausblick) dienen. Die Nettoemissionserlöse sollen zur Refinanzierung von Finanzverbindlichkeiten, zur Nutzung potentieller Wachstumschancen und zu allgemeinen Unternehmenszwecken eingesetzt werden. Hinweise: Diese Mitteilung ist eine Pflichtmeldung gemäß Art 17 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr 596/2014. Sie stellt weder eine Finanzanalyse noch eine auf Finanzinstrumente bezogene Beratung oder Empfehlung, noch ein Angebot, Aufforderung oder Einladung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der IMMOFINANZ AG dar. Diese Veröffentlichung ersetzt gemäß § 9 Veröffentlichungsverordnung 2018 die Veröffentlichung nach § 4 Abs 2 Veröffentlichungsverordnung. Die Verbreitung dieser Information und ein Angebot von Wertpapieren der IMMOFINANZ AG unterliegen in verschiedenen Jurisdiktionen rechtlichen Beschränkungen. Personen, die in Besitz dieses Dokuments gelangen, werden aufgefordert, sich über solche Beschränkungen zu informieren. 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1069519 15.06.2020 CET/CEST