DGAP-Ad-hoc: FORIS AG / Schlagwort(e): Auftragseingänge/Vertriebsergebnis Das Prozessfinanzierungsneugeschäft der FORIS AG hatte sich bereits seit Ende 2017 stark positiv entwickelt: Im Vergleich der Geschäftsjahre 2019 und 2017 stieg die Summe der Erlösbeteiligungen aus neuen Prozessfinanzierungsverträgen um ca. 1800%. Die Erlösbeteiligung pro Fall erhöhte sich um knapp 170% und die Zahl neuer Finanzierungsfälle um 620%. Der Gesamtwert der Erlösbeteiligungen im Portfolio stieg um knapp 90%. Erlösbeteiligungen in diesem Sinne sind die vertraglich vereinbarten, bei vollständigem Prozesserfolg erreichbaren Beteiligungswerte - nicht hingegen bereits zugeflossene oder sicher entstehende Erlöse. Seit Jahresbeginn 2020 hat sich das Wachstum neuer Erlösbeteiligungen weiter überproportional positiv entwickelt. Es stieg - vor allem wegen der Finanzierung eines besonders großvolumigen Rechtsstreits mit hoher potenzieller Erlösbeteiligung - um über EUR 20 Mio. Bis Ende Juli 2020 rechnet der Vorstand mit dem Abschluss weiterer, bereits weitgehend ausgehandelter und zum Teil unter Gremienvorbehalt stehendender Prozessfinanzierungs- und Monetarisierungsverträge. Das zusätzliche Erlösbeteiligungsvolumen kann in einer Größenordnung von weiteren EUR 15 Mio. liegen. Die neu akquirierten Finanzierungsfälle heben die Erlösbeteiligungen der FORIS AG in diesem Jahr - bezogen auf das Gesamtportfolio per Ende 2019 - um weitere ca. 40%. Die neu vereinbarten Erlösbeteiligungen garantieren für die Zukunft keine Umsätze oder Gewinne, weil die finanzierten Verfahren erst gewonnen oder verglichen werden müssen. Ein solcher Erfolg kann unter Umständen mehrere Jahre dauern oder gar nicht eintreten. Allerdings können die Erlösbeteiligungen unter Annahme üblicher Verfahrensdauern und Obsiegensquoten eine gewisse Indikation für zukünftige Umsätze sein. Die Erlösbeteiligungen stellen damit eine Grundlage für zukünftige Erfolge dar, ohne allein für den Erfolg auszureichen. Mit den stark gestiegenen Erlösbeteiligungen steigen naturgemäß auch die Kostenrisiken. Zwar sind die Kostenrisiken in diesem Fall unterproportional gestiegen, gleichwohl erhöht sich die Risikoposition der FORIS AG beträchtlich. Varianz- und Volatilitätsrisiken haben sich durch die Akquiseerfolge ebenfalls erhöht. Einige der neu abgeschlossenen Prozessfinanzierungsverträge bedurften der Zustimmung des Aufsichtsrats, die dieser erteilt hat. Unsicher ist im Übrigen, inwieweit der starke Anstieg neuer Prozessfinanzierungsfälle andauern wird. Aus Sicht des Vorstands wird die aktuelle Covid19-Krise eher zu mehr Rechtsstreitigkeiten führen - und auch zu mehr Unternehmenskunden, die ihre Kostenrisiken auf Prozessfinanzierer auslagern wollen oder müssen. Allerdings geht der Vorstand auch von negativen Effekten aus, insbesondere davon, dass sich die aktuellen Prozessfinanzierungsfälle aufgrund einer Überlastung der Gerichte länger hinziehen werden als ursprünglich geplant. Bonn, 11. Mai 2020 Der Vorstand
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1041091 11.05.2020 CET/CEST