DGAP-Ad-hoc: Drägerwerk AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG, MITTELBAR ODER UNMITTELBAR, IN ODER INNERHALB DER USA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER SONSTIGER LÄNDER, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR Drägerwerk AG & Co. KGaA: Dräger beschließt Kapitalerhöhung der Vorzugsaktien (ISIN: DE0005550636) gegen Bareinlage aus genehmigtem Kapital. Der Vorstand der Drägerwerk Verwaltungs AG als persönlich haftende Gesellschafterin der Drägerwerk AG & Co. KGaA ("Dräger" oder "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats von Dräger beschlossen, eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechtes in Höhe von bis zu 1.000.000 auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien durchzuführen. Dies entspricht rund 5,63% des Grundkapitals. Das Grundkapital soll durch teilweise Ausnutzung des auf der Hauptversammlung vom 27. April 2016 beschlossenen genehmigten Kapitals erhöht werden. Die neuen Vorzugsaktien werden ab dem 1. Januar 2019 gewinnberechtigt sein. Die neuen Vorzugsaktien werden institutionellen Anlegern im Rahmen einer Privatplatzierung mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) angeboten. Die Familie Dräger unterstützt die Kapitalerhöhung und beabsichtigt, sich über den Vorstandsvorsitzenden Stefan Dräger und der Dr. Heinrich Dräger GmbH an der Kapitalerhöhung zu beteiligen. Die Privatplatzierung beginnt unverzüglich nach dieser Mitteilung. Nach Abschluss der Kapitalerhöhung wird Dräger einer Marktschutzvereinbarung (Lock-Up) für 6 Monate mit marktüblichen Ausnahmen unterliegen. Der Platzierungspreis wird von der Gesellschaft nach Abschluss des Accelerated Bookbuilding-Verfahrens festgelegt und voraussichtlich am 21. April 2020 bekannt gegeben. Die neuen Vorzugsaktien sollen voraussichtlich am 22. April 2020 prospektfrei zum Handel zugelassen und am 23. April 2020 in die bestehende Notierung unter anderem im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) einbezogen werden. Dräger beabsichtigt, sämtliche Genussscheine der Serien A (ISIN: DE0005550651) und K (ISIN: DE0005550677) noch im April 2020 zu einem Rückkaufswert von rund EUR 157 Mio. zu kündigen. Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll teilweise der Finanzierung der Kündigung der Genussscheine der Serien A und K dienen sowie kurzfristig die Liquidität und Eigenkapitalbasis hinsichtlich des hohen Auftragseingangs im Zuge der Covid-19 Pandemie stärken. Die angestrebte Kündigung der Genussscheine der Serien A und K würde in einem Nettogewinnzuwachs pro Stamm- und Vorzugsaktie nach der Kapitalerhöhung von rund 5% resultieren (pro forma zum 31. Dezember 2019 ohne Berücksichtigung etwaiger Finanzierungskosten, bei unterstellter Vollausschüttung und unter Berücksichtigung der Effekte der bereits gekündigten Genussscheine der Serie D). Die Kündigung sämtlicher Genussscheine der Serien A und K würde zum Ende des Geschäftsjahres 2020 wirksam werden. Drägerwerk AG & Co. KGaA Moislinger Allee 53-55 23558 Lübeck, Deutschland www.draeger.com Investor Relations: Thomas Fischler Tel. +49 451 882-2685 thomas.fischler@draeger.com Corporate Communications: Melanie Kamann Tel. +49 451 882-3998 melanie.kamann@draeger.com Disclaimer Die Drägerwerk AG & Co. KGaA ist allein verantwortlich für den Inhalt dieser Mitteilung. Diese Mitteilung enthält oder begründet kein Angebot von Wertpapieren der Drägerwerk AG & Co. KGaA und ist nicht als Angebot oder Aufforderung zum Verkauf oder zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung auszulegen. Im Zusammenhang mit dieser Transaktion gab und gibt es kein öffentliches Angebot der Neuen Aktien. 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KGaA sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933, in der jeweils geltenden Fassung (der "Securities Act") registriert werden und dürfen in den Vereinigten Staaten ohne die Registrierung oder eine entsprechende Ausnahmeregelung von der Registrierungsverpflichtung nach dem Securities Act, oder in einer Transaktion die nicht den Registrierungserfordernissen des Securities Act unterliegt, weder angeboten noch verkauft werden. Jeder Verkauf von Wertpapieren, die in dieser Mitteilung genannt werden, in den Vereinigten Staaten wird nur an "qualifizierte institutionelle Käufer" im Sinne von Rule 144A des Securities Act erfolgen. Das hierin erwähnte Angebot, das in Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und im Vereinigten Königreich gemacht wird (jeweils ein "Relevanter Mitgliedstaat") richtet sich nur an "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2 (e) der Prospektverordnung ("Qualifizierte Anleger"). Für diese Zwecke bezeichnet der Begriff "Prospektverordnung" die Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/ EG und umfasst auch die diesbezüglichen delegierten Verordnungen. Für Leser im Vereinigten Königreich wird diese Mitteilung nur an Qualifizierte Anleger verteilt, die (i) außerhalb des Vereinigten Königreichs oder (ii) an Anlageexperten (investment professionals) im Sinne von Artikel 19 Absatz 5 ("Anlageexperten") des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (die "Order") oder (iii) bestimmte wohlhabende Personen und Unternehmen im Sinne von Artikel 49 Absatz 2 Buchstaben a) bis d) ("High net worth companies, unincorporated associations etc.") der Order; oder (iv) jede andere Person, der er rechtmäßig übermittelt werden kann (alle diese Personen in den Abschnitten i) bis iv) werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Die Neuen Aktien werden voraussichtlich nur für diese zur Verfügung stehen, und jede Einladung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum sonstigen Erwerb solcher Neuen Aktien wird nur mit Relevanten Personen durchgeführt. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht auf diese Mitteilung oder einen ihrer Inhalte reagieren oder sich darauf verlassen. Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die bestimmten Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Finanzergebnisse können aufgrund verschiedener Risiken und Unsicherheiten, einschließlich Veränderungen der Geschäfts-, Finanz- und Wettbewerbssituation, Unsicherheiten im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungen sowie der Verfügbarkeit von Finanzmitteln, erheblich von den derzeit erwarteten Ergebnissen abweichen. Die Drägerwerk AG & Co. KGaA übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren. Zukunftsgerichtete Aussagen gelten nur zu dem Zeitpunkt, zu dem sie gemacht werden.
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WKN: | 555060, 555063 Vorzüge, 555065 Genussschein A, 555067 Genussschein K, 555071 Genussschein D |
Indizes: | SDAX, TecDAX |
Börsen: | Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard), Hamburg, Hannover, München; Freiverkehr in Stuttgart, Tradegate Exchange |
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1025655 20.04.2020 CET/CEST