DGAP-Ad-hoc: DEUTZ AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung Vor dem Hintergrund der fortdauernden Corona-Pandemie hat der Vorstand der DEUTZ AG beschlossen, die bislang für den 14. Mai 2020 vorgesehene ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Diese Entscheidung dient insbesondere dem gesundheitlichen Schutz der Aktionäre, der mit der Organisation der Hauptversammlung befassten Mitarbeiter sowie involvierter Dienstleister. Ein neuer Termin wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben. Die Verschiebung der Hauptversammlung führt gleichzeitig zu einer zeitlichen Verschiebung des Beschlusses der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2019. Angesichts der mit der Corona-Krise in Zusammenhang stehenden Unsicherheiten im Hinblick auf deren wirtschaftliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit des Unternehmens überprüft die DEUTZ AG zudem die Angemessenheit des derzeitigen Dividendenvorschlags in Höhe von 0,15 ? je dividendenberechtiger Stückaktie. DEUTZ wird seine Aktionäre sowie die Öffentlichkeit hierzu rechtzeitig informieren.
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1014257 02.04.2020 CET/CEST