DGAP-Ad-hoc: DEUTZ AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Sonstiges Nachdem DEUTZ in seiner Ad hoc-Mitteilung vom 2. April 2020 angekündigt hatte, die Angemessenheit des bisherigen Dividendenvorschlags in Höhe von 0,15 ? je dividendenberechtiger Stückaktie vor dem Hintergrund der andauernden Corona-Krise und deren nicht absehbaren wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung des Konzerns zu überprüfen, hat der Vorstand der DEUTZ AG heute im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat beschlossen, der Hauptversammlung die Aussetzung der Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2019 vorzuschlagen. Damit soll die finanzielle Stabilität des Unternehmens gestärkt und die Liquidität des Konzerns weiterhin abgesichert werden. Darüber hinaus wurde der Beschluss gefasst, die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft für den 25. Juni 2020 einzuberufen und in Anbetracht geltender Restriktionen und zum Schutz der Aktionäre und Mitarbeiter als virtuelle Veranstaltung, das heißt ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten, durchzuführen. Einzelheiten zum Ablauf der virtuellen Hauptversammlung werden der noch zu veröffentlichenden Einladung zu entnehmen sein. Kontakt:
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1035313 04.05.2020 CET/CEST