DGAP-Ad-hoc: cash.life AG / Schlagwort(e): Sonstiges Cash.life AG: Positive Entscheidung des Bundesfinanzhofs führt zur Auflösung der Umsatzsteuerrückstellung - Außerordentlicher Ertrag (bedingt durch Auflösung der Umsatzsteuerrückstellung) in Höhe von 280 Millionen Euro - Deutliche Stärkung der Eigenkapitalbasis ermöglicht die Aufnahme von Fremdkapital - Kreditvertragsverhandlungen in Größenordnung von EUR 10 Millionen Euro kurz vor Abschluss Berlin, 27. Mai 2020: Vorstand und Aufsichtsrat der cash.life AG werden den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 voraussichtlich demnächst feststellen und im Juni veröffentlichen. Aufgrund der positiven Entscheidung des Bundesfinanzhofs konnte die Umsatzsteuerrückstellung in Höhe von ca. 280 Mio. Euro aufgelöst werden, wodurch ein außerordentlicher Ertrag der Gesellschaft in gleicher Höhe entsteht. Der Jahresabschluss weist, bedingt durch diese Auflösung und unter Berücksichtigung einer dadurch neu zu bildenden Rückstellung in Höhe von 744 Tsd. Euro für die auf diesen Ertrag zu zahlenden Steuern, einen Jahresüberschuss in Höhe von 280 Mio. Euro und ein Eigenkapital der Gesellschaft in Höhe von über 16 Mio. Euro aus. Die nun sehr solide Eigenkapitalausstattung versetzt die cash.life AG in die Lage, das angestrebte operative Wachstum auch durch die Aufnahme von Fremdkapital am Bankenmarkt zu finanzieren. Verhandlungen über einen Kredit in der Größenordnung von 10 Millionen Euro stehen derzeit kurz vor dem Abschluss. Der Vorstand Kontakt: cash.life AG Alex Brinkmann Alte Jakobstraße 85/86 10179 Berlin Tel.: +49 30 9203333-18 Fax: +49 30 9203333-58
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1056521 27.05.2020 CET/CEST