DGAP-Ad-hoc: Aumann AG / Schlagwort(e): Dividende Beelen, 31. März 2020 Aufgrund der jüngsten Entwicklung der weltweiten COVID-19 Pandemie hat der Vorstand der Aumann AG ("Aumann", ISIN: DE000A2DAM03) heute beschlossen, der Hauptversammlung die Aussetzung der Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2019 vorzuschlagen. Dies soll keine Abkehr von der bisher geübten Dividendenpraxis darstellen. Vielmehr führte die zuletzt drastisch verschärfte COVID-19 Pandemie zu dieser Entscheidung, da die Auswirkungen auf die bestehenden Lieferketten sowie Beschaffungs- und Absatzmärkte aktuell nicht absehbar sind. Durch die vollständige Thesaurierung des ausschüttungsfähigen Gewinns will der Vorstand die Widerstandsfähigkeit der Aumann AG für die vor ihr liegenden Herausforderungen stärken. Der Aufsichtsrat hat den Beschluss des Vorstands zustimmend zur Kenntnis genommen und wird sich unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung der COVID-19 Pandemie rechtzeitig vor Veröffentlichung der Einladung zur Hauptversammlung erneut mit dem Vorstand beraten und einen Beschluss zur Gewinnverwendung fassen. Über die Aumann AG Aumann AG Dieselstraße 6 48361 Beelen Deutschland www.aumann.com Vorstand Rolf Beckhoff (CEO) Sebastian Roll (CFO) Aufsichtsrat Gert-Maria Freimuth (Vorsitzender) Christoph Weigler Dr. Christof Nesemeier Registergericht Amtsgericht Münster, Registernummer: HRB 16399 Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an Investor Relations André Schütz +49 2586 888 7807 ir@aumann.com
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