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28.April 2020 13:56 Uhr

ADO Properties S.A. , ISIN: LU1250154413

DGAP-Adhoc: ADO Properties S.A.: ADO Properties S.A leitet den Abschluss eines Beherrschungsvertrags mit der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft ein



DGAP-Ad-hoc: ADO Properties S.A. / Schlagwort(e): Sonstiges


ADO Properties S.A.: ADO Properties S.A leitet den Abschluss eines Beherrschungsvertrags mit der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft ein


28.04.2020 / 13:56 CET/CEST


Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




Veröffentlichung einer Mitteilung nach Art. 17 Abs. 1 Marktmissbrauchs-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014, "MMVO").



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ADO Properties S.A.



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Großherzogtum Luxemburg, 28. April 2020



Heute hat der Verwaltungsrat der ADO Properties S.A. ("ADO Properties") beschlossen, den Abschluss eines Beherrschungsvertrags nach den §§ 291 ff. AktG zwischen ADO Properties als herrschendem Unternehmen und ADLER Real Estate Aktiengesellschaft ("ADLER") als beherrschtem Unternehmen einzuleiten, um die Integration der beiden Gesellschaften voranzutreiben. Zu den hierfür erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen gehört unter anderem die Beauftragung einer Bewertungsgesellschaft mit der Erstellung der erforderlichen IDW S1 Bewertung und die Übermittlung eines Vorschlags an das Gericht einen Vertragsprüfer zu bestellen. Der Abschluss des Beherrschungsvertrages ist von weiteren Schritten abhängig. Hierzu zählen der Erhalt der IDW S1 Bewertung und die Abstimmung mit dem Vorstand der ADLER, ob ein Beherrschungsvertrag, der auch der Zustimmung der Hauptversammlung der ADLER bedürfte, tatsächlich abgeschlossen werden soll.



Sollte ein Beherrschungsvertrag abgeschlossen werden, würde ADO den außenstehenden Aktionären der ADLER ein Angebot auf Erwerb ihrer Aktien gegen eine angemessene Abfindung in Form von Aktien der ADO machen und für die Dauer des Vertrags eine jährliche Ausgleichszahlung gewähren. Die endgültige Ausgestaltung der Abfindung und jährlichen Ausgleichszahlung im Beherrschungsvertrag werden die Unternehmen in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen und auf Grundlage der Unternehmensbewertung festlegen.



Mitteilende Person:

Nicole Müller, Legal Counsel

+49 30 403 907 548

n.mueller@ado.berlin



Großherzogtum Luxemburg, 28. April 2020



ADO Properties S.A.



Verwaltungsrat






 








28.04.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de





























Sprache: Deutsch
Unternehmen: ADO Properties S.A.

1B Heienhaff

1736 Senningerberg

Luxemburg
Telefon: +352 278 456 710
Fax: +352 203 015 00
E-Mail: ir@ado.properties
Internet: www.ado.properties
ISIN: LU1250154413
WKN: A14U78
Indizes: SDAX, FTSE EPRA/NAREIT Global Index, FTSE EPRA/NAREIT Developed Europe Index, FTSE EPRA/NAREIT Germany Index
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; London, Börse Luxemburg, SIX
EQS News ID: 1031747





 
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1031747  28.04.2020 CET/CEST







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